Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Gefährliche Abfälle
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:
- Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
- Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
- Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
- Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
- Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
- Nutzen Sie dieses Seminar, um Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag zu klären!
Inhalte
- Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
- Die neue NachweisVO
- Sachstand zur GewerbeabfallVO Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb
- Neues aus dem Immissionsschutzrecht und dem Bereich Gewässerschutz sowie aus sonstigen relevanten Rechtsbereichen
- Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“
- Grundlagen des WHG
- Lagerung von gefährlichen Abfällen
- Die neue AwSV
- Die kleine Novelle der Nachweisverordnung
- Nachweis- und Registerverordnung
- Gefahrgutrecht für Entsorger
- Klassifizierung von Abfällen unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten (Vorgehensweise, Kleinmengenregelungen, Ausnahmeregelungen)
- Neuheiten für die Entsorgungsbranche durch die ADR-Strukturreform (ADR 2015)
- Praktische Tipps beim Befördern von Gefahrgut, der Dokumentation und bei polizeilichen Kontrollen
- Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
- Grundbedingungen der AVV sowie der Sachstand zur Verwaltungsvorschrift zur AVV
- Sonstige technische Regelwerke und deren Anwendbarkeit zur Einstufung von gefährlichen Abfällen
- Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung in der AVV
- Fallbeispiele
- Durcharbeiten von vorbereiteten Fallbeispielen (in der Praxis häufig genutzte Abfallschlüssel) mit Bezugnahme auf einschlägige Vorschriften und technische Regelwerke
- Bearbeitung von betrieblichen Problemabfällen der Seminarteilnehmer (jeder Seminarteilnehmer ist aufgerufen, hier seine Problemabfälle zu benennen)
Referenten
- Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH
- Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA
- Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main
- Dipl.-Ing. Ruth Feldmann, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden
- Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 10:00 - 17:15 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
1. Tag | |
10:00 | Begrüßung |
10:15 | Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH |
12:15 | Mittagspause |
13:30 | Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“
Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA |
15:15 | Die kleine Novelle der Nachweisverordnung Dipl.-Ing. Ruth Feldmann, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden |
17:15 | Ende des Veranstaltungstages |
2. Tag | |
09:00 | Gefahrgutrecht für Entsorger
Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main |
12:15 | Mittagspause |
13:15 | Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen |
15:45 | Fallbeispiele Teil I Fallbeispiele Teil II Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden |
17:00 | Ende der Veranstaltung |
Termine
-
22.-23.04.2021Offenbach
-
25.-26.10.2021Offenbach
Seminargebühren
-
Seminargebühr:585,00 € zzgl. MwSt.
Folgende Seminare könnten Sie auch interessieren:
-
Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Bundesweit staatlich anerkanntes, viertägiges Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)Ab 1.150,00 € zzgl. MwSt.
-
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren
Zweitägiges bundesweit anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)598,00 € zzgl. MwSt.
-
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Nachweisführung
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).610,00 € zzgl. MwSt.
-
Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Rechtliche und technische Veränderungen in der Entsorgungsbranche
Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)595,00 € zzgl. MwSt.