Der betriebliche Beauftragte für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider

Eintägiger Sachkundelehrgang gem. DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) und DIN 4040-100 (Fettabscheider)

Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.

Möchten Sie Betriebskosten einsparen und Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit allen negativen Auswirkungen vermeiden?

Am 1. Oktober 2003 trat die europäische Norm EN 859 - 2 in Kraft, die inzwischen um die deutsche Ergänzungsnorm DIN 1999 -100 ergänzt wurde. Damit gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage, die den Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen übergreifend regelt; die Individuallösungen der einzelnen Kommunen gehören nunmehr der Vergangenheit an.

Wichtig zu wissen ist, dass die alleinige Orientierung an der EN 858 keine hinreichende Genehmigungsgrundlage bietet. Leichtflüssigkeitsabscheider sind nur dann genehmigungsfähig, wenn EN 858 und DIN 1999-100 gemeinsam angewendet werden, die strengeren Regeln der nationalen Norm also gleichfalls berücksichtigt werden.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt:§§64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Auf der Basis dieser Gesetzesänderung bekommen die Betreiber die Möglichkeit, die maximale Entleerungsfrist von fünf Jahren auszuschöpfen, die Kosten deutlich zu verringern und außerdem ihr betriebliches Haftungsrisiko beachtlich zu senken. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Monatliche Eigenüberwachung
  • Eigenverantwortliche halbjährliche Wartung
  • Fünfjährige Generalinspektion der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (in Hessen und Thüringen zusätzlich alle 2,5 Jahre Sachverständigenprüfung)

Besuchen Sie diesen Sachkundelehrgang und erwerben Sie die für die monatliche Eigenkontrolle geforderte Sachkunde!

  • Sie lernen die gesetzliche Verantwortung als Betreiber eines Leichtflüssigkeitsabscheiders kennen
  • Sie können nach dem Kurs prüfen, ob der Abscheider ordnungsgemäß und optimiert dimensioniert ist
  • Sie erhalten Tipps zur Auswahl eines optimalen Abscheidertyps für Ihre Betriebszwecke und zur Reduktion der Kosten für die Abfallbeseitigung
  • Vorschlag für das vorschriftsmäßige Führen und Aufzeichnen der Prüfnachweise - Sichern Sie sich Ihr praxisnahes Know-How in diesem Lehrgang!

Zielgruppe

Für alle Betriebe mit Leichtflüssigkeitsabscheider, wie z. B.

  • Metallverarbeitende Industrie und Gewerbe
  • Tankstellen, Reparaturwerkstätten und Kfz-Waschanlagen
  • Entsorger und Speditionen (Lkw-Waschplätze, betriebsinterne Werkstätten, Bereitstellungsplätze)

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen
    • Das Wasserhaushaltsgesetz, Indirekteinleiterbedingungen / Gefährliche Stoffe in Verbindung mit dem Abscheiderbetrieb
    • Die Abwasserherkunftsverordnung
    • Kfz-Betriebe als Abwasseranfallstellen
  • WHG, HWG, Abscheideranlagen als VAwS-Anlagen
    • Technische Regeln, DIN 1999 Teil 2
  • Abscheiderinhalte und ihre Verwertung
    • Beseitigung / Schnittstellen mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    • Der Betreiber und seine Pflichten
    • Die Delegation auf Sachkundige
  • Abscheidertypen, Prinzipien der Wirksamkeit
    • Welches System für welches Problem?
    • Die systematische Suche nach der optimierten Lösung
  • Sachgerechte Bedarfsermittlung für den Anwendungsfall
    • Ordnungsgemäße Dimensionierung
    • Berechnungsgrundlagen, Beispiele

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dipl.-Ing. (FH) Helmut Schreier, Sachverständigen-Organisation, Bergisch-Gladbach

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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