Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Die sog. Mantelverordnung in ihren Teilen der ErsatzbaustoffV und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)

Der lange Weg zur Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle durch die Mantelverordnung (ErsatzbaustoffV, BBodSchV, etc.) hat ein Ende gefunden. Diese Neuerungen sind am 01.08.2023 in Kraft getreten (für Detailfragen gibt es Übergangsregelung) und hat die bisherige LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 abgelöst.  

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Die Praxis-Umsetzung der MantelV mit Ihren vielen komplizierten Abgrenzungen, Einbauvarianten und Regel-Ausnahme-Mechanismen wird sich nicht als besonders vollzugsfreundlich herausstellen.

Es erscheint daher die frühe Befassung mit den neuen Vorschriften erforderlich, insbesondere um anstehende (Kosten-) Entscheidungen regelkonform zu steuern und Praxis-Konflikte frühzeitig zu erkennen.

Inhalte

  • Einführende Hinweise zur ErsatzbaustoffV und BundesbodenschutzV
  • Anwendungsbereich und wichtige Begriffe der ErsatzbaustoffV
  • Mineralischer Ersatzbaustoff, Gemisch, technisches Bauwerk, Verfüllung etc.
  • Annahmekontrollen bei Anlieferung mineralischer Abfälle
  • Kontrollen, Getrennthaltung, Einstufung und Klassifizierung
  • Anforderungen an die Güteüberwachung bei / nach der Aufbereitung
  • Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung, Probenahme, Analytik und Einstufung, Dokumentation
  • Sonderfall nicht aufbereiteter Boden / Zwischenlager
  • Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe
  • Anforderungen an Einbauweisen (Werteregelungen, hydrogeologisch un-/günstige Gebiete, behördliche Entscheidungen, Anzeigen etc.)
  • Dokumentationspflichten der Erzeuger, Beförderer, Hersteller, Verwender, Eigentümer
  • Anforderungen zum Einsatz von Bodenmaterial bei Verfüllungen / bodenähnliche
  • Anwendungen gemäß der neuen BundesbodenschutzV (BBodSchV)
  • Allgemeine Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von (Boden-)Materialien
  • Besonderheiten beim Auf-/Einbringen in die durchwurzelbare Bodenschicht (Materialien, Qualitäten, Sicherungsmaßnahmen)
  • Sonderregelung für das Einbringen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht (Materialien, Qualitäten, Kontrollen,
  • Inkrafttreten, Übergangsregelungen

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstitut Offenbach

Anerkannt durch die QUBA GmbH (Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe) zum 27.10.2023 als Grund- und Fortbildungsseminar.

Referenten

  • Karl-Heinz Hack, PPA Partizipative Planung Abfall u. Umwelt Witzenhausen

Unterrichtszeiten

10:00 - 16:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 349,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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