Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Eintägiges Praxisseminar zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (vom 29.10.2020) für alle abfallwirtschaftlichen Akteure
Das Seminar ist zum Erhalt oder zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat einen Referentenentwurf zum "Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie" veröffentlicht.
Veranlassung und Ziel der KrWG-Novellierung ist neben der Umsetzung der veränderten EU-Rahmenrichtlinie die Implementierung der EU-Einweg Kunststoffrichtlinie einschließlich der dazugehörigen Verordnungsermächtigungen.
Ziele
Ziel des Seminars ist es nicht, eine Gesetzesexegese auf „Wolke 7“ zu betreiben und den Teilnehmer mit Paragraphen und juristischen Spitzfindigkeiten zu bombardieren.
Das Seminar richtet sich vielmehr an den praktischen Vollzug, d.h. welche Regelung des neuen Gesetzes erfordert von wem welche Handlung bzw. welche Rechtsfolgen sind für welchen abfallwirtschaftlichen Akteur künftig einschlägig.
Der Teilnehmer soll in der Lage sein, folgende Punkte neu zu bewerten:
- Sein Entsorgungsmanagement, einschließlich der vielfältigen Entsorgungsentscheidungen
- Seine arbeitsteilige Betriebsorganisation
- Das Verhältnis zu den anderen
abfallwirtschaftlichen Akteuren
Das Seminar "Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz" soll dabei eine praxisbezogene Hilfestellung leisten.
Inhalte
- Überblick über die Systematik und wesentlichen Inhalte der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (29.10.2020)
- Überblick über neue oder geänderte Vorschriften
- Nebenprodukt / Abfall: Beispiele einer nicht immer einfachen Abgrenzung
- Grundpflichten des KrWG; Ende der Abfalleigenschaft; Abgrenzung von Abfall- und Chemikalienrecht mit der SCIP-Datenbank
- Die fünfstufige Abfallhierarchie und deren praktische Umsetzung im Betrieb
- Die neue Hersteller- und Produktverantwortung (z.B Obhutspflichten)
- Die Erzeugerpflichten (z.B. Getrennthaltungspflichten, Vermischungsverbot...)
- Haftungsfragen (Beauftragung Dritter)
- Die abfallrechtliche Überwachung sowie die Beförderung von Abfall
- Aktuelle Rechtsprechung
In den einzelnen Themenblöcken werden Vorschriften geschildert, rechtliche Inhalte erläutert und deren praktische Relevanz im betrieblichen Alltag näher beleuchtet.
Referenten
- Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Seminargebühren
Seminargebühr: | 395,00 € zzgl. MwSt. |