Sachkunde Abfallannahme
Eintägiges Sachkundeseminar für das „sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 6 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
NEU: Fortbildung gemäß Vollzugsvorschrift alle drei Jahre erforderlich!
Das Seminar ist zum Erhalt oder Aufrechterhaltung der Sachkunde für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet.
Bereits in der Verordnung zu Entsorgungsfachbetrieben von 1996 wurden die Sachkundeanforderungen an das „sonstige Personal“ hinsichtlich der betrieblichen Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplanes gefordert. Seit Januar 2014 werden nun im § 6 der aktuellen Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Sachkundeanforderungen konkretisiert und erweitert.
Das „sonstige Personal“ in Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (z. B. LKW-Fahrer, Disponenten oder auch das hier angesprochene Personal der Abfallannahme) muss nach neuer Vorschrift spätestens alle drei Jahre eine Fortbildung belegen, sofern nicht gesetzliche Neuerungen eine zeitnahe Schulung erfordern, um u. a. den Zertifizierungsprozess zu bestehen.
Dabei obliegt es der betrieblichen Eigenverantwortung, dem sonstigen Personal den aktuellen Wissensstand für seine jeweilige Tätigkeit zu vermitteln, wobei sich grundsätzlich die notwendige Sachkunde am konkreten Einzelfall zu orientieren hat.
Das Personal aus der Abfallannahme hat einen der schwierigsten Arbeitsbereiche im Entsorgungsunternehmen. Diese müssen die Grundlagen des Abfallrechtes, die Abfalleinstufung, die Nachweisverordnung, ggf. das Gefahrgutrecht, das Verkehrsrecht usw. beherrschen und darüber hinaus mit den An- und Ablieferfahrzeugen ein konstruktives Kommunikationsverhältnis aufbauen.
Zielgruppe
- Alle Entsorger, die weder die Kapazität, noch das Know-how haben, eigene Schulungen durchzuführen
- Alle Entsorger, die sich einen Wissenszuwachs des Personals wünschen, der durch eine externe, offene Schulung i.d.R. gegeben ist
- Große Unternehmen, die eine solche Schulung aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Mitarbeiter als Inhouse-Schulung durchführen werden
Inhalte
Einführung
- Begrüßung, Grundlagen, Zielsetzung
Gesetzliche Grundlagen (jeweils Auszüge die für Abfallannahme von Bedeutung sind)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfalleinstufung gemäß AVV, Nachweisverordnung inklusive elektronischer Abwicklung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Gefahrgutrecht, und Verkehrsrecht
- Betriebliche Regelungen, Vorschriften und Unterweisungen, Bedeutung von Entsorgungsverträgen
Praktischer Ablauf einer Abfallannahme
- Sicht- und Detektorkontrolle, allgemeiner Fahrzeug- und Containerzustand
- Prüfung der (Abfall-) Papiere, Konsequenzen aus den Wiegeergebnissen,
- Vorgehensweise bei gescheiterten Abfallannahmeverfahren (falsch deklarierter Abfall, keine oder unvollständige Papiere, Überladung usw.)
- Haftungsfragen der Abfallannahme
Referenten
- Michael Christinck, Karl Meyer Akademie, Hamburg
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Termine
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31.03.2021OffenbachPräsenztermin
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12.07.2021HamburgPräsenztermin
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12.07.2021
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16.07.2021OffenbachPräsenztermin
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26.11.2021OffenbachPräsenztermin
Seminargebühren
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Präsenztermin:395,00 € zzgl. MwSt.
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Online-Live-Termin:395,00 € zzgl. MwSt.
Termine in Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie
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