Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Hintergründe, gesetzliche Vorgaben, technischer Rahmen und Erfahrungsberichte | Umfangreiche Erläuterungen zur neuen LAGA M 31 A und LAGA M 31 B
Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – ist am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten (zuletzt geändert im Juni 2017).
Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Drittbeauftragte, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. Im technischen Teil wird die Entsorgungskette bei der Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte dargestellt und die verlangten technischen Standards, z. B. der Erstbehandlungsanlagen, ausführlich erläutert. Die Ergebnisse der Entsorgungsstudien aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden vorgestellt und für den praktischen Vollzug nutzbar gemacht.
Schwerpunkt der Vorträge werden im allgemeinen Teil die neue „LAGA Mitteilung 31 A- Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ sowie im technischen Teil die neue „LAGA M 31 B - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG“ sein.
Zielgruppe
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE)
- Hersteller von Elektrogeräten (Produktverantwortung)
- Vertreiber von Elektrogeräten
- Drittbeauftragte
- Gewerbliche Sammler
- Abfallerzeuger
- Abfallentsorger
Inhalte
Der rechtliche Rahmen der Novelle zum ElektroG
- Das ElektroG – eine abfallwirtschaftliche Bilanz
- Was tut sich auf der EU-Ebene – WEEE ein abfallwirtschaftliches Erfolgsmodell?
- Strukturen und Wirkungsweisen des ElektroG anhand der:
- LAGA Mitteilung 31 A: Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
- LAGA Mitteilung 31 B: Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG
- Die Rolle des Betriebsbeauftragten für Abfall bei der Entsorgung von EAG – ein Überblick und praktische Hilfestellungen
- Die Verbringung von EAG in das Ausland – Neues und Altbekanntes
Der technische Rahmen (mit Praxisbeispielen)
- 2018 ein Paradigmenwechsel kündigt sich mit der Einführung von Open Score an – Was ist zu beachten
- Der fachgerechte Umgang mit Lithiumbatterien im Betrieb und bei Wertstoffhöfen
- Neue Entwicklungen bei der Organisation von Wertstoffhöfen anhand praktischer Beispiele
- Eine Einführung in die Problematik der Abmahnung bei Verstößen gegen das EAG
- Hinweise zu den Mitteilungspflichten nach dem EAG
- Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei dem Umgang mit EAG und Registerpflichten
Referenten
- Dr. Frank Braunisch, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz & Umwelt, Wiesbaden
- Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Seminargebühren
-
Seminargebühr:395,00 € zzgl. MwSt.
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