Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Mit der geplanten Novelle zum ElektroG, dem neuen Batteriegesetz und einem Ausblick auf die BehandlungsVO
Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – ist am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten (zuletzt geändert im Juni 2017).
Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Drittbeauftragte, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. Im technischen Teil wird die Entsorgungskette bei der Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte dargestellt und die verlangten technischen Standards, z. B. der Erstbehandlungsanlagen, ausführlich erläutert. Die Ergebnisse der Entsorgungsstudien aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden vorgestellt und für den praktischen Vollzug nutzbar gemacht.
Schwerpunkte werden im die neue „LAGA Mitteilung 31 A- Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ sowie die neue „LAGA M 31 B - Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG“ sein. Auch die beabsichtigte große Novelle wird inhaltlich vorgestellt.
Zielgruppe
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE)
- Hersteller von Elektrogeräten (Produktverantwortung)
- Vertreiber von Elektrogeräten
- Drittbeauftragte
- Gewerbliche Sammler
- Abfallerzeuger
- Abfallentsorger
Inhalte
Der rechtliche Rahmen der Novelle zum ElektroG
- Das ElektroG. Seine Grundsätze, Vollzug und Strukturen (inkl. Sammelstrukturen)
- Die geplanten Novellen zum ElektroG
- Strukturen und Wirkungsweisen des ElektroG anhand der:
- LAGA Mitteilung 31 A: Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
- LAGA Mitteilung 31 B: Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von EAG
- Die BehandlungsVO für Elektroaltgeräte
- Die Rolle des Betriebsbeauftragten für Abfall bei der Entsorgung von EAG – ein Überblick und praktische Hilfestellungen
- Die Verbringung von EAG in das Ausland – Neues und Altbekanntes
Der technische Rahmen (mit Praxisbeispielen)
- Das Open Score – Was ist zu beachten
- Der fachgerechte Umgang mit Lithiumbatterien in der Praxis
- Die Rolle des öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgers
- Eine Einführung in die Problematik der Abmahnung bei Verstößen gegen das EAG
- Hinweise zu den Mitteilungspflichten nach dem EAG
- Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei dem Umgang mit EAG und Registerpflichten
- Ausblick auf das neue Batteriegesetz
Referenten
- Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
- Dr. Frank Braunisch, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz & Umwelt, Wiesbaden
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
09.30 - 16.30 Uhr
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Termine
-
07.07.2021Offenbach
-
29.11.2021Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: |
395,00 € zzgl. MwSt. |
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