Werkstattgespräch: Bauabfälle
Fachdialog für Branchenkenner rund um den Themenbereich Bauabfälle
Was meint „Werkstattgespräch“?
Werkstattgespräch ist ein neues Semi-narformat des Umweltinstitutes. Weitere Infomationen hierzu entnehmen Sie bitte den folgenden Beschreibungen.
Zunächst richtet sich diese Veranstaltung an Praktiker, die ein gewisses Maß an Erfahrungen und/oder Vorkenntnissen mitbringen. Für denjenigen Personenkreis, der sich bisher noch nicht mit abfallwirtschaftlichen Fragestellungen aus der Bauwirtschaft beschäftigt hat, ist dieses Seminar eher ungeeignet.
Weiterhin will dieses Format den Versuch unternehmen, die konkreten Probleme der Teilnehmer zu behandeln. Hierzu sind folgende Schritte vorgesehen:
- Angemeldete Teilnehmer können mit der Anmeldung oder bis 3 Tage vor Seminarbeginn unter „gessenich@umweltinstitut.de / Betreff Werkstattgespräch Bauabfälle“ ihre konkreten Probleme oder Erwartungen an das Seminar schriftlich mitteilen.
- Statt der häufig ermüdenden Vorstellungsrunden wird ein inhaltliches „Brainstorming“ mit den schriftlichen Eingaben durchgeführt. Hier hat jeder Teilnehmer, auch wenn er sich im Vorfeld nicht geäußert hat, die Möglichkeit seine Belange kundzutun.
- Damit allen Teilnehmern ausreichend Diskussionsraum eingeräumt werden kann, wird die max. Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt.
- Für sehr komplexe Fragestellungen, die während des Seminars nicht geklärt werden können, wird eine Bearbeitung im Nachgang des Seminars angeboten.
Ziele
In der Praxis bereitet der rechtssichere Umgang mit Bauabfällen und anderen mineralischen Materialien z. B. Bauschutt, Abbruchmaterialien häufig große Schwierigkeiten. Ein unübersichtliches „Bauabfallrecht“ mit diversen nebeneinander geltenden abfallrechtlichen Vorschriften und untergesetzlichen Regelwerken und deren vielfach unterschiedliche Rechtsauslegung macht den täglichen Umgang schwierig und führt nicht zuletzt zu erheblichen Haftungsrisiken. Zusätzlich hat die neue Gewerbeabfallverordnung den rechtssicheren Umgang mit Bauabfällen erschwert und bürokratisiert.
Das angebotene Werkstattgespräch soll an die von den Teilnehmern in der täglichen Praxis gemachten Erfahrungen anknüpfen und diese in dem geltenden „Bauabfallrecht“ verorten. Dabei geht es jedoch nicht um die bautechnischen Aspekte oder um die Anwendung technischer Baunormen. Diese werden in einer weiteren Fortbildung angeboten.
Inhalte
- Aktueller Überblick bei Bauabfällen / Bodenaushub
- Überblick über die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und die zu beachtenden gesetzlichen Regelungen
- die Anwendung des Abfallbegriffes bei Bauabfällen
- Anwendungsausschlüsse von Bauabfällen nach § 2 KrWG
- Abgrenzung Bauabfälle als Nebenprodukt (§ 4 KrWG) bzw. Ende der Abfalleigenschaft (§ 5 KrWG) am Beispiel der RC-Baustoffe
- die Anwendung der Abfallhierarchie bei Bauabfällen (§ 6-8 KrWG)
- der rechtliche Rahmen der Abfalleinstufung (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle)
- Überlassungs- und Andienungspflichten von Bauabfällen
- Abfallrechtliche Akteure und deren Haftungsrisiken
- Wer ist Abfallerzeuger: Bauherr, Bauunternehmer oder Grundstückseigentümer unter Zugrundelegung der dazu ergangenen Rechtsprechung
- die Rechtsstellung des Abfallbesitzers bei Baumaßnahmen
- weitere Akteure: Händler, Makler und Beförderer
- abfallrechtliche Haftungsrisiken und deren Reduzierung
- ein Blick auf Entsorgungsverträge (§ 631 BGB) und die Ausschreibung von Bauleistungen
- das passende Entsorgungsunternehmen: Mindestanforderungen oder „nice to haves“
- Erfassung, Transport und Dokumentation von Bauabfällen
- abfallrechtliche Nachweis- und Registerpflichten nach der NachweisV
- das Sonderproblem: Verbleibskontrolle bei Baustellen
- Anzeige- und Erlaubnispflichten BefErlV
- die Zwischenlagerung von Bauabfällen und Bodenmaterial
- der rechtssichere Umgang mit „Subunternehmern“ in der Entsorgungskette
- Die Anwendung der Gewerbeabfallverordnung bei bestimmten Bauabfällen, die Ersatzbaustoffverordnung
Referenten
- Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
Unterrichtszeiten
09:30 - 16:30 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
09:30 | Begrüßung, Brainstorming anhand von Teilnehmerwünschen |
09:45 | Aktueller Überblick bei Bauabfällen / Bodenaushub |
10:15 | Überblick über die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und die zu beachtenden gesetzlichen Regelungen
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11:15 | Kaffepause |
11:30 | Abfallrechtliche Akteure und deren Haftungsrisiken
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12:30 | Mittagspause |
13:30 | Erfassung, Transport und Dokumentation von Bauabfällen
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14:30 | Kaffepause |
14:45 | Die Anwendung der Gewerbeabfallverordnung bei bestimmten Bauabfällen, die Ersatzbaustoffverordnung |
16:25 | Abschlussdiskussion und Diskussion |
16:30 | Ende des Veranstaltung und Ausgabe der Zertifikate |
Termine
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28.04.2021Offenbach
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24.11.2021Offenbach
Seminargebühren
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Seminargebühr:449,00 € zzgl. MwSt.