Erhalt der Fachkunde LAGA PN 98
Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der "Handlungshilfe - Neues Deponierecht (BW)"
Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:
"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)
Darüber hinaus fordert Baden-Württemberg eine kontinuierliche Aktualisierung der Sach- und Fachkunde für die Beprobung fester Abfälle. Grundlage ist hierfür die „Handlungshilfe - Neue Deponieverordnung“ der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW):
“Die Sachkunde kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Spezielle Anforderungen zur Erlangung der Fachkunde sind in der DepV nicht festgelegt. Zur [Aufrecht-]Erhaltung der Fachkunde wird die regelmäßige Teilnahme (mindestens alle zwei Jahre) an entsprechenden anerkannten Lehrgängen vorausgesetzt“ (Pkt. 5.1, Handlungshilfe Neue Deponieverordnung, LUBW, Baden Württemberg, )."
Voraussetzungen
Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.
"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren (...)" (Handlungshilfe zur LAGA Mitteilung 32, Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)
Die „Handlungshilfe-Neues Deponierecht“ (LUBW) schreibt für Baden-Württemberg regelmäßig mindes-tens alle zwei Jahre eine Aktualisierung der Sach- und Fachkunde vor (vgl. Pkt. 5.1 Handlungshilfe - Neues Deponierecht).
Zielgruppe
Vor dem Hintergrund der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019) ergibt sich für als Probenehmer gemäß LAGA PN98 eine Verpflichtung der Auffrischung alle 5 Jahre. Für Probenehmer die in Baden-Württemberg tätig sind, ergibt sich aufgrund der Regelungen der Deponiebverordnung in Baden-Württemberg eine Auffrischung der Sach- und Fachkunde alle 2 Jahre.
- Alle Probenehmer/-innen (im Sinne der LAGA PN 98).
Inhalte
- Normenübersicht LAGA PN 98
- Abgleich mit den Inhalten der DIN 19698-1
- Spezielle Regelungen der Bundesländer
- Darstellung der Teile der DIN 19698 (aktueller Veröffentlichungsstand), die für die Probenahme relevant sind
- Organisierter Erfahrungsaustausch entlang der Erfahrungen der Teilnehmer im Bereich Probenahme im Sinne der LAGA PN 98
Referenten
- Dipl.-Geogr. Axel Kunz, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH
Unterrichtszeiten
10:00 - 15:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
10:00 | Begrüßung, Vorstellungsrunde und Erwartung der Teilnehmer |
10:15 | Normenübersicht LAGA PN 98 |
11:15 | Kaffepause |
11:30 | Darstellung der Teile der DIN 19698 (aktueller Veröffent-lichungsstand), die für die Probenahme relevant sind |
12:30 | Mittagspause |
13:30 | Organisierter Erfahrungsaustausch entlang der Erfahrun-gen der Teilnehmer im Bereich Probenahme im Sinne der LAGA PN 98 |
14:45 | Abschlussdiskussion und Erfahrungsaustausch |
15:00 | Ende der Veranstaltung |
Termine
-
23.04.2021
-
13.07.2021
-
12.11.2021
Seminargebühren
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Seminargebühr:298,00 € zzgl. MwSt.
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