Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe
- Umgang mit Abfällen auf Baustellen

UPDATE 2025 - Dreitägiger Zertifikatslehrgang Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen

UPDATE 2025

Während sich beim Kauf von Lebensmitteln eine umfangreiche Liste befindet, welche die Lagerungsbedingungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die chemischen Zusätze auflistet, hat sich in der Baubranche seit Jahrzehnten hinsichtlich des Umgangs mit Abfällen wenig bis nichts getan.

Immer wieder ist zu verzeichnen, dass bei Baumaßnahmen Abfälle (Bodenaushub, Bauschutt etc.) völlig „überraschend“ anfallen, die chemischen und abfalltechnischen Eigenschaften für die Baufirma absolut „unbekannt“ sind, der Zeitplan für die Entsorgung ständigen Änderungen unterliegt und dann große Not besteht, diesen „Dreck“ schnellstens und billig zu entsorgen.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz gelten neben der „Jedermannpflicht“, nach der jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden, für die Grundstückseigentümer die Pflichten zur Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen und die Vorsorgepflicht gegen das Entstehen neuer, schädlicher Bodenveränderungen.

Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung findet seine Umsetzung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Hier wird formuliert, dass Abfälle (nach § 3 Abs. 1 "....alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss”) im Zuge einer Baumaßnahme durch eine kluge und vorausschauende Planung vermieden werden sollen.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme werden i.d.R. abfalltechnische Deklarationen im Rahmen von Baugrunduntersuchungen bzw. Abriss- und Rückbaukonzepte durchgeführt.

Für die Ermittlung des Schadstoffpotenzials der Abfälle und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen daher zwingend erforderlich.

Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen aufgrund der fehlenden historischen Erkundung durchgeführt, die weder dem Bauherren noch der Baufirma eine rechtskonforme Einordnung des Abfalls erlauben. Spekulationen, kriminelle Energien und Umweltstraftatbestände sind die Folge.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen fundierten Überblick über die Themen Boden, Bauschutt, Altlasten und Rückbau zu vermitteln sowie Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen aufzuzeigen. Die Fakten dienen auch zur Auffrischung der aktuellen Gesetzlichkeiten und zum Nachdenken über neue Ansätze zur besseren Planung und Umsetzung sowie zur strategischen Markteffizienz.

Zielgruppe

Abfallbeauftragte, Fach- und Führungskräfte aus bauausführenden und auftraggebenden Unternehmen, aus Entsorgungsunternehmen sowie aus den überwachenden Behörden.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlage, Bewertungsstandards, Richtlinien, Definitionen
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz / elektronische Nachweisverordnung
  • Bundes-Bodenschutzgesetz und Altlastenverordnung
  • Deponieverordnung, Gewerbeabfallverordnung, LAGA-Richtlinie, Ersatzbaustoffverordnung,
  • fachgerechtes Abfall-/Bodenmanagement
  • Bauschutt, Schadstoffkataster oder Gefahrstoffkataster
  • Typische Schadstoffe auf Baustellen
  • Probenahme / Analytik
  • Entsorgung – Verwertung und Beseitigung
  • Abfälle –Gefährlich oder nicht?
  • Gutachten / Kataster / Konzept
  • Gebäudeschadstoffe und Bodenschadstoffe
  • Abriss und Rückbaukonzepte
  • Schad- und Gefahrstoffe in der Bausubstanz (selektiver Rückbau)
  • Ideale Vorbereitung / Abwicklung einer Bau-Maßnahme

Praxisteil

  • Erstbegehung zum Rückbau anstehender Gebäude
  • Präsentation und Einsatz von Probenahmetechnik
  • Erfassung nutzungsspezifischer und baustoffimmanenter Verdachtsbereiche
  • Massenbilanzierung, Berechnung, Konzepterstellung

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referent

  • Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller, freiberuflicher Gutachter und Fachbauleiter, SiGe-Koordinator für Tief- und Rückbaumaßnahmen, Münster

Unterrichtszeiten

1.-3. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 1.350,00 € zzgl. MwSt.
Preisenthalten

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