Freigabe von Materialien, Gebäuden und Flächen gemäß §§ 31-42 StrlSchV

Eintägiges Fachkundeseminar für Anwender offener radioaktiver Stoffe

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 6. Juni 2011, sämtliche Kernkraftwerke bis 2022 außer Betrieb zu nehmen, stellt sich die Frage des Rückbaus der Altanlagen.

Bereits jetzt verfügen deutsche Unternehmen über das weltweit höchste Know-how für diese Fragestellung. Für den anstehenden Rückbau sind die Spezialisten knapp und die Zahl der fachkundigen Firmen überschaubar.

Der Bedarf an fach- und sachkundigen Personen, die in den Altanlagen den eigentlichen Rückbau bewerkstelligen sollen, wird in den nächsten Jahren steigen. Dies ist absehbar, da für die acht Anlagen, die nach Fukushima zeitgleich abgeschaltet wurden, inzwischen der Abbau beantragt ist. Weltweit listet die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) derzeit 129 Anlagen, deren Rückbau ansteht.

Der Rückbau ist in vielen Teilen eine logistische Großaufgabe. Einer der wichtigsten Aspekte hierbei ist die Abtrennung von nicht radioaktiven Stoffen, die den weit überwiegenden Teil der Rückbaumassen ausmachen. Hierzu dient die Freigabe nach § 29 StrlSchV. Der Gesetzgeber hat strenge Regeln für den Nachweis aufgestellt, damit ein Stoff als nicht radioaktiv zu betrachten ist.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Kenntnisse, um im Spannungsfeld zwischen Betreiber, Behörde, Gutachter, Entsorger und Öffentlichkeit bestehen zu können.

Zielgruppe

  • Alle Personen, die an der Freigabe von radioaktiven Stoffen beteiligt sind, insbesondere beim Rückbau atomrechtlicher Anlagen
  • Andere Anwender offener radioaktiver Stoffe, denen in vielen Fällen die Freigabe eine kostengünstige Alternative zur teuren Entsorgung über die Landessammelstelle bieten kann
  • Dienstleister, Entsorger und Behörden, die mit freigegebenen Abfällen konfrontiert werden
  • Ingenieurbüros, die in diesem Bereich als Dienstleister auftreten wollen und Mitarbeiter der zuständigen Überwachungsbehörde

Inhalte

  • Einführung
    • Begrüßung, Freigabe, Bedeutung, Beispiele
  • Gesetzliche Grundlagen
    • AtG, StrlSchV, Freigaberegelungen DE, EU, IAEA
    • Abgrenzung, Herausgabe, Freigrenze, Freigabearten
    • Nebenbedingungen: Mittelungsmasse, Mittelungsfläche, Summenformel, Durchführungshilfen
  • Praktischer Ablauf
    • Antrag und Antragsunterlagen, Freigabekonzept, Betriebsanweisung, Freigabeablaufpläne
    • Orientierende Untersuchung
    • Entscheidungsmessung
    • Häufige Schwierigkeiten
  • Berechnungen und Übungen
    • Mehrere Nuklide, Nuklidvektoren
    • Auswertung, Angabe von Messergebnissen

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referent

  • Franz Borrmann, iUS Institut für Umwelttechnologien und Strahlenschutz GmbH

Unterrichtszeiten

09:30 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 395,00 € zzgl. MwSt.
Preisenthalten

Weitere Leistungen

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