Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
Dreitägiges Seminar - 24 Unterrichtseinheiten gemäß DGUV-I 215-322 zum Erwerb der Sachkunde nach § 40 (5) der Muster-Versammlungsstättenverordnung
Für Betreiber von Versammlungsstätten und Organisatoren in Konzerthäusern, Theatern, Ausstellungsräumen, Messen, Stadthallen, Bürgerhäusern, Schulaulen- und foyers, Mehrzweckhallen etc. hat die Sicherheit der Besucher oberste Priorität.
Durch die Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer steigen die technischen und administrativ-organisatorischen Anforderungen an das Personal.
Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das sachkundige Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u. a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und die Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.
Versammlungsstätten erforden hinsichtlich des Brandschutzes spezielle Schutzmaßnahmen. Die Muster-Versammlungsstätten-Verordnung regelt die brandschutztechnischen Maßnahmen, um mögliche Gefahrenpotenziale richtig einschätzen und beurteilen zu können und mit den richtigen organisatorischen Maßnahmen zu reagieren.
Der Einsatz externer Fremdfirmen bei Veranstaltungen kann in kaum einem Unternehmen vermieden werden. Diese Einsätze sind immer mit einem erhöhten Sicherheits- und Unfallrisiko verbunden. Koordination, Kontrolle und Aufsicht der Fremdfirmen durch den Auftraggeber und die sachkundige Aufsichtsperson helfen, die Risiken zu senken.
Ziele
Ziel des Lehrgangs ist es, die Betreiber und die Veranstalter bzgl. ihrer Eigenverantwortung zu sensibilisieren und die entsprechende Sachkunde für die sichere Durchführung von Veranstaltungen zu vermitteln.
Zielgruppe
- Verantwortliche Führungskräfte von kommunalen Versammlungsstätten (Stadthallen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen) / Veranstaltungstechniker / Hallenwarte / Messebauer
- Personal in Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen
(Schulleiter, Lehrer, Hausmeister) - Meister und Ingenieure für Veranstaltungstechnik / Eventmanager
- Organisatoren und Veranstalter von Konzerten und Ausstellungen
- Brandschutzbeauftragte / Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Sicherheitsbeauftragte / Facility Manager
Dreitägiges Seminar zum Erwerb der Sachkunde gemäß den Anforderungen an Veranstaltungsleiter nach § 38 (2) und Aufsichtspersonen nach § 40 (5) der Muster-Versammlungsstättenverordnung
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Inhalte
- Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) - Besonderheiten / landesspezifische Unterschiede
- Arbeitsschutzgesetz / Betriebsanweisungen
- Sonstige relevante Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften
- Betreiberpflichten
- Bauvorschriften (Bestuhlung, Abstände, Fluchtwege)
- Betriebsorganisation
- Erkennen von Gefährdungen - Gefährdungsanalyse
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Die sachkundige Aufsichtsperson - Einsatz und Verantwortlichkeiten
- Feuergefährliche Arbeiten, offenes Feuer, Pyrotechnika
- Brandschutz bei Veranstaltungen
- Organisatorischer und technischer Brandschutz
- Zusammenarbeit und Umgang mit Aufsichts-, Genehmigungs- und Kontrollbehörden
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Fremdfirmen im Betrieb / Einweisung von Fremdfirmen
- Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
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Abschluss
Teilnahmerzertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Olaf Jastrob und Kollegen, Technische Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro für Sicherheit, Geilenkirchen
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 09:30 - 17:00 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr | |
3. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Download
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Termine
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02.-04.11.2022
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22.-24.05.2023
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27.-29.11.2023
Seminargebühren
Seminargebühr: | 1.370,00 € zzgl. MwSt. |