Hygienebeauftragter in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Sport- und Gemeinschaftseinrichtungen
Zweitägiger Online-Zertifikatslehrgang
Die Einhaltung von Hygienestandards ist in Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Asyl- und sonstige Massenunterkünften eine wichtige Maßnahme. Die Einhaltung der Infektionshygiene wird vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum in relativ engem räumlichen Kontakt stehen.
Darüber hinaus ist in der aktuellen Situation mit der Pandemie bzgl. Covid-19 die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen zwingend erforderlich. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden.
Die hygienebeauftragte Person soll durch das Seminar die Grundlagen der Infektionshygiene erlernen, um in einem entsprechenden Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Die infektionshygienische Überwachung erfolgt unter anderem durch das jeweilige Gesundheitsamt oder, soweit dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, durch Betreiber und Arbeitgeber.
Zielgruppe
Zukünftige befähigte Personen zur Beratung von Unternehmen in Bezug auf Covid-19.
Mitarbeiter/innen aus öffentlichen Verwaltungen (insbesondere Rathäuser, Jugendämter und andere Behörden mit Besucherverkehr), Sportplätze, Turnhallen, Mehrzweckhallen, Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlager, Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Justizvollzugsanstalten, sonstige Massenunterkünften. Ausübung eines nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Berufes in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz.
Voraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrung.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen (IfSG, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1) sowie Anforderungen nach Biostoffverordnung
- Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung
- Organisation / Verantwortung / Pflichten und Aufgaben
- Basishygiene, Hygienemanagement, Hygieneplan
- Sondermaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen (Magen-Darm-Erkrankungen, Kopfläuse, Krätze, etc.)
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Olaf Jastrob und Kollegen, Technische Unternehmensberatung und Sachverständigenbüro für Sicherheit, Geilenkirchen
Unterrichtszeiten
1.-2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Download
- Herunterladen
- Herunterladen
-
Wenn möglich öffnen Sie bitte das Anmeldeformular direkt im Adobe Acrobat Reader und nicht über den Browser.
Termine
-
04.-05.12.2023
-
29.-30.04.2024
-
28.-29.08.2024
-
10.-11.12.2024
Seminargebühren
Seminargebühr: | 780,00 € zzgl. MwSt. |