Strahlenschutzkurs zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

Dreitägiger staatlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 25 StrlSchG, Fachkundegruppe S5, Module GG und FA

Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.

Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 25 Strahlenschutzgesetz mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden.

Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.

Ziele

Der Lehrgang dient dem Erwerb der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, Fachkundegruppe S5, im Sinne der Strahlenschutzverordnung bei der Beschäftigung von Eigenpersonal als beruflich strahlenexponierte Personen.

Firmen und Einzelunternehmen, die in fremden Strahlenschutzbereichen ihre Leistungen anbieten möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 25 StrlSchG.

Zielgruppe

Techniker, Monteure, Laboranten, externe Dienstleister (z. B. Reinigungsfirmen), Ingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Personen, die in den Arbeitsbereichen Kerntechnische Anlagen, Radionuklidlaboratorien, Beschleuniger usw. tätig werden.

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Prof. ad. Dr. rer. nat. Hans Georg Scheibel, Professor für Kerntechnik und kernphysikalische Messtechnik, Fachbereich Ingenieurwissenschaften, Studienbereich Angewandte Physik und Medizintechnik, Hochschule RheinMain

Unterrichtszeiten

1.-3. Tag: 09:00 - 18:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 945,00 € MwSt.-frei
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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