Löschwasserrückhaltung und -entsorgung
Eintägiges Seminar zum Thema Löschwasser aus Sicht von Brandschutz und Gewässerschutz
Dieses Seminar ist geeignet, die Fachkunde als Gewässerschutzbeauftragter zu aktualisieren.
Es unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Löschwasser-Rückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Wenn es zu einem Brand kam, stehen die Betroffenen nach der Brandeindämmung und Brandbekämpfung häufig vor Fragen, wie:
- Wurde “alles” aufgefangen?
- Wo ist “es” hingelaufen?
- Wie ist mit dem angefallenen Gemisch aus Lösch- und Kühlwasser als auch mit Brandrückständen zu verfahren?
Selbst in Anlagen und Betrieben mit hohem Sicherheitsstandard können Schadensereignisse nicht völlig ausgeschlossen werden. Konzepte für die Rückhaltung und Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser sind deshalb eine dringend erforderliche Maßnahme zur Schadensbegrenzung.
Löschwasserrückhaltekonzepte und ihre Erstellung wie auch ihre Umsetzung wurden allerdings in der Vergangenheit von allen Beteiligten häufig “stiefmütterlich” behandelt.
Im Zentrum des Seminars steht die „Richtlinie zur Bemessung von Löschwasserrückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“ (Löschwasserrückhalterichtlinie).
Anhand von Beispielen zu Fass-, Gebinde- und Tanklagern wird verständlich erklärt:
- Wann nach der Löschwasserrückhalterichtlinie bzw. der “Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
- Wie das Löschwasserrückhaltekonzept (Anordnung, Dimensionierung sowie bauliche Ausführung von Löschwasserrückhalteanlagen) zu erstellen ist
Das Seminar unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Forderungen des Brandschutzes, der Lagerung wassergefährdender Stoffe und der Lösch-wasserrückhaltung integriert und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt:
Immisionsschutz: § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m,§ 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Abfall: §§ 58-60 KrWG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Wasser: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Zielgruppe
Das Seminar dient Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz zur Aufrechterhaltung ihrer Fachkunde (§ 21c WHG). Es richtet sich gleichermaßen an:
- Industrie und Gewerbe
- Brandschutzverantwortliche und -beauftragte
- Umweltbeauftragte
- Störfallbeauftragte, Anlagenbetreiber
- Behörden (Bauaufsicht, Wasser / Brandschutzbehörde)
- Bau- und Fachplaner, Ingenieure, Architekten
- Zuständige im Facility Management
- Führungskräfte der Berufs-, Freiwilligen- und Werkfeuerwehren
- Sachverständige nach VAwS
Inhalte
- Löschmittel und deren Bemessung, Sicherheitskategorien, Brandschutzmaßnahmen
- Wasserrechtliche Zulassungsverfahren (WHG / HWG)
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
- Wasserwirtschaftliche Technische Regeln
- Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
- Dichtheitsanforderungen, Ausführung von Dichtflächen, Löschwasserrückhalterichtlinie
- Löschwasserverunreinigungen und -inhaltsstoffe, Analytik und Bewertung
- Löschwasserentsorgung, Behandlungsmethoden und -verfahren
Referenten
- Dipl. Sicherheitsing. (FH) Alexander Kummer, M. Eng., Brandschutzsachverständiger, Groß-Gerau
- Dipl.-Ing. Evelyn Müller, Dezernat “Anlagenbezogener Gewässerschutz” beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Frankfurt
- Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:30 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Termine
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19.03.2021Offenbach
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15.10.2021Offenbach
Seminargebühren
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Seminargebühr:395,00 € zzgl. MwSt.