Anforderungen an den Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung
Staatlich anerkannter, eintägiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Störfallbeauftragte gem. § 9 Abs. 1 i. V. mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Kommt es beim Umgang damit zu Störungen oder Unfällen, kann dies zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Produktionsausfälle und Imageverlust können die Existenz des Unternehmens bedrohen.
In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen. Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument. Seit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 tritt die Gefahrstoffverordnung bei Vorgaben und Regelungen zum Explosionsschutz in den Fokus.
Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden.
In diesem Fachlehrgang lernen Sie:
- Welche Anforderungen die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung an den betrieblichen Explosionsschutz stellen
- Wie Gefährdungen zu analysieren sind
- Wie ein praxisbezogenes Schutzkonzept aussieht
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, betreuende Sicherheitsfachkräfte, (technische) Führungskräfte, Betriebsleiter, Unternehmer, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, interessierte Mitarbeiter, Unternehmensberater
Inhalte
- Übersicht über die derzeitigen rechtlichen Grundlagen im Explosionsschutz
- Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und Normen
- Aussagen der Betriebssicherheitsverordnung insbesondere hinsichtlich des betrieblichen Explosionsschutzes
- Befähigte Person, gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
- Explosionsgefährdeter Bereich, Zoneneinteilung
- Gefährdungsbeurteilung, Schutzsysteme und Kategorien
- Überwachungsbedürftige Anlagen, Prüfpflichten
- Erforderliche Dokumentation
- Explosionsschutzdokument (§ 6)
- Unterrichtung und Unterweisung, Prüfberichte
- Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren
- Risikobeurteilung, Erkennen von Gefährdungen
- Vermeidung oder Verringerung des Risikos
- Wirksame Zündquellen
- Mögliche Auswirkungen einer Explosion
- Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS 1203 und 2152)
- Ausführung, Anforderungen und Inverkehrbringen von Ex-Geräten und Schutzsystemen
- Praktische Beispiele, Diskussion/Erfahrungsaustausch
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dipl.-Ing. Rainer Hoss, Sicherheitsingenieur und Sachverständiger nach §29a BImSchG, Stv. Vorsitz der Kommission für Anlagensicherheit (KAS), Steinbach/Taunus
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Download
- Herunterladen
- Herunterladen
-
Wenn möglich öffnen Sie bitte das Anmeldeformular direkt im Adobe Acrobat Reader und nicht über den Browser.
Termine
-
04.11.2024Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: | 445,00 € zzgl. MwSt. |
Folgendes könnte Sie auch interessieren:
-
Mehrfachbeauftragte / Umweltbeauftragte
Aktualisieren Sie in vier bis fünf Tagen Ihre Fachkunde als Beauftragter für Abfall-, Immissionsschutz-, (Störfall-) und Gewässerschutz auf