Fachkundelehrgang nach § 4 Deponieverordnung

Staatlich anerkanntes eintägiges Fachseminar zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 4 DepV für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien

Die Rechtsverpflichtung für die Leitung von Deponien verantwortlichen Personen, alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in § 4, Abs. 2 DepV geregelt

Als einem der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die seit 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.

Die Anerkennung wurde am 02. Februar 2012 vom RP-Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, ausgesprochen.

Mit § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen. Hierzu sind mindestens alle zwei Jahre geeignete Fachlehrgänge zu besuchen.

Ziele

Erwerb oder Erhalt der Fachkunde gemäß § 4 der Deponieverordnung. Darüber hinaus werden praxisnahe Tipps zur Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen beim Deponiebetrieb gegeben.

Zielgruppe

Mit diesem Fachlehrgang, der sich in erster Linie an verantwortliche Personen wendet, werden die notwendigen deponiespezifischen Kenntnisse, wie sie von der Deponieverordnung verlangt werden, vermittelt.

Inhalte

  • Vorstellungsrunde / Einführung in die Thematik, Übersicht über gesetzliche Grundlagen, generelle anlagenbezogene und betriebliche Anforderungen, Normenhierarchie
    • Wichtige europäische Regelungen
    • Bundes- und Landesregelungen
    • Verwaltungs- und Kostenrecht
    • Maßgebliche Gesetze für Änderungsgenehmigungen
    • Anzeigen und Genehmigungen nach KrWG
    • Aktuelle Änderungen des KrWG und der Deponieverordnung, sonstige Vorschriften und Gesetze für den Betrieb und Genehmigung von Anlagen auf Deponien
    • Die neue Deponieverordnung (gültig seit dem 01.12.2011)
    • Ausnahmevorschriften
  • Deponieerrichtung, Deponieweiterbetrieb,
    • Abdichtungssysteme / LAGA
    • Abfallarten und Abfallvorbehandlung
    • Änderung der Art und Beschaffenheit der Beseitigungsabfälle (alte und neue Regelungen nach LAGA, EAK & AVV)
    • Stilllegung und Nachsorge
    • Formaler Ablauf
    • Emissionen und Umweltauswirkungen von Deponien
    • Auslegung der neuen Deponieverordnung
    • Grundlagen biologischer Prozesse im Deponiekörper
    • Sickerwasser- und Deponiegasbildung
  • Nachweispflichten, Register, Annahmevorschriften
  • Überwachung, Organisation und Dokumentation
    • Organisationsstrukturen
    • Kontrollen
    • Betriebshandbuch
    • Betriebstagebuch
    • Datenerfassung
    • Verantwortung
    • Aufgaben der Überwachungsbehörden
    • Strafrechtliche Relevanz / Haftung
    • Arbeitsschutz und Sicherheit / Brandschutz
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitssicherheitsgesetz
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Baustellenverordnung
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • GUV-R 127
    • Brandschutz

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Dipl.-Umweltwiss. Peter Wagner, Rhein-Main Deponiepark Flörsheim-Wicker
  • Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main

Unterrichtszeiten

09:30 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
09:30

Vorstellungsrunde/Einführung in die Thematik, Übersicht über gesetzliche Grundlagen, generelle anlagenbezogene und betriebliche Anforderungen, Normenhierarchie

  • Wichtige europäische Regelungen
  • Bundes- und Landesregelungen
  • Verwaltungs- und Kostenrecht
  • Maßgebliche Gesetze für Änderungsgenehmigungen
  • Anzeigen und Genehmigungen nach KrWG
  • Aktuelle Änderungen des KrWG und der Deponieverordnung, sonstige Vorschriften und Gesetze für den Betriebund Genehmigung von Anlagen auf Deponien
  • Die neue Deponieverordnung (gültig seit dem 01.12.2011)
  • Ausnahmevorschriften
11:00

Deponieerrichtung, Deponieweiterbetrieb, Abdichtungssysteme/LAGA

  • Abfallarten und Abfallvorbehandlung
  • Änderung der Art und Beschaffenheit der Beseitigungsabfälle (alte und neue Regelungen nach LAGA, EAK & AVV)
  • Stilllegung und Nachsorge
  • Formaler Ablauf
  • Emissionen und Umweltauswirkungen von Deponien
  • Auslegung der neuen Deponieverordnung
  • Grundlagen biologischer Prozesse im Deponiekörper
  • Sickerwasser- und Deponiegasbildung
13:00 Mittagspause
14:00

Nachweispflichten, Register, Annahmevorschriften

15:30

Überwachung, Organisation und Dokumentation

  • Organisationsstrukturen
  • Kontrollen
  • Betriebshandbuch
  • Betriebstagebuch
  • Datenerfassung
  • Verantwortung
  • Aufgaben der Überwachungsbehörden
  • Strafrechtliche Relevanz/Haftung
  • Arbeitsschutz und Sicherheit/ Brandschutz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • GUV-R 127
  • Brandschutz
16:30 Abschlussdiskussion und Erfahrungsaustausch
17:00 Ende der Veranstaltung

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Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten. Rabatte sind nicht kumulierbar. Bei meheren aktiven Rabatten gleichzeitig, gilt immer der höchstmöglichste Rabatt.
Termine in Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie

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