Staatliche Förderung Ihrer
Weiterbildungsmaßnahme

News erstellt am 13.04.2010

 1. Qualifizierungsschecks Hessen

 Seit April 2009 ist das Um­welt­in­sti­tut Of­fen­bach als zer­ti­fi­zier­te Wei­ter­bil­dungs­ein­rich­tung be­rech­tigt Ih­ren Qua­li­fi­zie­rungs­scheck ent­ge­gen­zu­neh­men.

Wer kann Qua­li­fi­zie­rungs­schecks in An­spruch neh­men?

Grund­vor­aus­set­zung:

Sie sind so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig be­schäf­tigt als Ar­beit­neh­me­rin/Ar­beit­neh­mer in ei­nem klei­ne­ren oder mitt­le­ren Un­ter­neh­men (mit ma­xi­mal 250 Be­schäf­tig­ten) und ha­ben ih­ren Haupt­wohn­sitz in Hes­sen.

Ziel­grup­pe 1:
Sie sind äl­ter als 45 Jah­re und möch­ten durch be­ruf­li­che Wei­ter­bil­dung ih­re Be­schäf­ti­gungs­fä­hig­keit lang­fris­tig er­hal­ten und ver­bes­sern.

Ziel­grup­pe 2:
Sie be­sit­zen für ih­re der­zei­ti­ge Tä­tig­keit kei­nen an­er­kann­ten Ab­schluss.

In wel­chem Um­fang wer­den Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men ge­för­dert?

Mit dem Qua­li­fi­zie­rungs­scheck wer­den 50% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten bei max. 500 Eu­ro pro Per­son und Ka­len­der­jahr ge­för­dert.

Wel­che Maß­nah­men wer­den ge­för­dert?
För­der­fä­hig sind Maß­nah­men zur Wei­ter­bil­dung, die

  • von ei­nem zer­ti­fi­zier­ten Wei­ter­bil­dungs­an­bie­ter an­ge­bo­ten wer­den und
  • der För­de­rung der Be­schäf­ti­gungs­fä­hig­keit die­nen und
  • dem teil­neh­men­den Per­so­nen­kreis Kennt­nis­se, Fer­tig­kei­ten und Fä­hig­kei­ten so­wie Ver­hal­tens­wei­sen für die Aus­übung ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­mit­teln.

Wie kön­nen In­ter­es­sier­te ei­nen Qua­li­fi­zie­rungs­scheck er­hal­ten?
Vor­aus­set­zung für den Er­halt ei­nes Qua­li­fi­zie­rungs­schecks ist ei­ne per­sön­li­che, kos­ten­lo­se Bil­dungs­be­ra­tung. Ein­rich­tun­gen die zum För­der­instru­ment Qua­li­fi­zie­rungs­schecks be­ra­ten sind in der Lis­te der hes­si­schen Be­ra­tungs­stel­len er­fasst. Die Lis­te kann über un­ten ste­hen­den Link ab­ge­ru­fen wer­den:
www. qualifizierungsschecks.de/beratungsstellen/ liste-der-beratungsstellen/index.htm

Be­nö­ti­gen Sie wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen?
www.qualifizierungsschecks. de oder di­rekt bei uns un­ter 069 810679

 

2. Bildungsschecks NRW

Weiterbildung zum halben Preis

Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt das Land Nordrhein-Westfalen in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden.

Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis:

Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein.
  • Über 175 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse für die berufliche Tätigkeit vermitteln , also alle Seminarangebote des Umweltinstituts Offenbach.
  • Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen
    ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten

 

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