Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Nachweisführung

Zweitägige staatlich anerkannte Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV).

Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl aufgrund der staatlichen Anerkennung begrenzt ist!

Sie erhalten praxisorientiert und auf hochaktuellem Stand alles Wichtige für den Kernbereich des Alltagsgeschäfts: die Nachweisführung.

Wer die Nachweisverordnung kennt und die Handlungsspielräume in der Zusammenarbeit mit der Behörde zu nutzen weiß, kann sich erheblichen Aufwand – nämlich Papier- und Belegfluten – sparen.

Das Seminar informiert außerdem zuverlässig über die neuen Regelungen zu den Registerpflichten, die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens und den aktuellen Stand der abfallrelevanten Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus helfen Tipps zur sicheren Gestaltung von Entsorgungsverträgen und zur Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben für die betriebliche Praxis.

Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben muss die Fachkunde alle zwei Jahre durch eine geeignete Fortbildung auffrischen (§9 EfbV), für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist eine Auffrischung alle drei Jahre erforderlich (§ 5 AbfAEV). Werden diese Fristen versäumt, so muss erneut der umfangreichere Grundkurs belegt werden!

Abfallbeauftragte müssen gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen.

Inhalte

  • Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Praktische Erfahrungen mit der Zertifizierung und Rezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes
  • Vollzug der Abfallüberwachung
  • Ermessensspielräume der zuständigen Behörde, Deregulierungsoptionen, Betreiberpflichten, Fallbeispiele
  • Die elektronischen Nachweisverfahren
  • Neues für den Abfallbeauftragten

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH
  • Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin
  • Dipl.-Ing. Ruth Feldmann, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
  • Dipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
10:00

Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

  • Wegfall der Heizwertklausel
  • Neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Neue Verordnung zum Abfallbeauftragten
  • Die neue Gewerbeabfallverordnung
  • Neues für den Abfallbeauftragten

Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH

12:15 Mittagspause
13:15

Praktische Erfahrungen mit der Zertifizierung und Rezertifizierung eines Entsorgungsfachbetriebes

  • Grundanforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Verantwortlichkeiten und richtiges Delegieren im Entsorgungsfachbetrieb
  • Umgang mit Checklisten zur Erfüllung und Aufrechterhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Umgang mit Audit-Abweichungsberichten
  • Umsetzung der Entsorgungsfachbetriebeanforderungen in Managementhandbüchern
  • Die neue Altholzverordnung und ihre Konsequenzen

Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin

17:00 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Vollzug der Abfallüberwachung

  • Nachweisverordnung in Verbindung mit dem KrW- /AbfG sowie dem untergesetzlichen Regelwerk
  • Nachweispflicht bei gefährlichen, besonders überwachungsbedürftigen und nicht-überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Nachweisführung über die vorgesehene Entsorgung (Vorabkontrolle) und die durchgeführte Entsorgung (Verbleibskontrolle)
  • Nachweisunterlagen und Transportvorgänge
  • Nachweisregister, Registerpflicht, Aufbewahrungsfristen

Dipl.-Ing. Ruth Feldmann, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden

13:00 Mittagspause
14:00

Ermessensspielräume der zuständigen Behörde, Deregulierungsoptionen, Betreiberpflichten, Fallbeispiele

15:15 Kaffepause
15:30

Die elektronischen Nachweisverfahren

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Die neuen Nachweis- und Registerpflichten
  • Regelungen der neuen Nachweisverordnung zur elektronischen Form
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Umsetzungsmodelle

Dipl.-Verw. (FH) Kai Werry, Regierungspräsidium Darmstadt, Projektbeauftragter für DV-Anwendungen zur Abfallstromüberwachung

17:00 Abschlussdiskussion und Ausgabe der Zertifikate

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten. Rabatte sind nicht kumulierbar. Bei meheren aktiven Rabatten gleichzeitig, gilt immer der höchstmöglichste Rabatt.

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