Zweitägiges bundesweit staatlich anerkanntes Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (AbfAEV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar spricht besonders alle an der Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich Themen und Fragestellungen behandelt wie z.B.:
Die teilweise komplexen Inhalte werden durch das Zusammenspiel von Vortrag und Diskussion verständlich vermittelt. Ihre speziellen Fragen und Probleme, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten, beantworten unsere Referenten gern, kompetent und praxisnah.
Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach
Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach
Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln
Reinhold Petri, Regierungsoberrat im Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Wiesbaden
Unterrichtszeiten: | Teilnahmegebühr: |
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1.Tag: 10.00 - 17.00 Uhr, |
598 € zzgl. MwSt. |