Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.
Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 15 Strahlenschutzverordnung mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutzfachkundegruppe S5 nachgewiesen hat, der Behörde benannt werden. Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.
Der Lehrgang dient dem Erwerb der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, Fachkundegruppe S5, im Sinne der Strahlenschutzverordnung bei der Beschäftigung von Eigenpersonal als beruflich strahlenexponierte Personen.
Techniker, Monteure, Laboranten, externe Dienstleister (z.B. Reinigungsfirmen), Ingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Personen, die in den Arbeitsbereichen Kerntechnische Anlagen, Radionuklidlaboratorien, Beschleuniger usw. tätig werden.
Prof. Dr. Hans Georg Scheibel, Labor für Kerntechnik und kernphysikalische Messtechnik. Hochschule Rhein-Main, Fachbereich Physikalische Technik Rüsselsheim