Entsorgung von Baustellenabfällen | Bodenmanagement | Bauleiterschulung

Eintägiger Praxis-Lehrgang über Gesetze, Querverbindungen, Wechselbeziehungen, Entsorgungsstrategien und Alternativen

Im Zuge einer Baumaßnahme entstehen Abfälle. Bodenaushub beim Neubau, Abbruchmaterial bei Altbaurenovierung und Abbruch sowie Baustellenmisch- und Sonderabfall sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu vermeiden, in der betrieblichen Praxis zumeist jedoch zu verwerten oder geordnet zu beseitigen.

Durch die Kenntnis der aktuellen Gesetze, deren Wechselbeziehungen und Querverbindungen können alternative Entsorgungsstrategien im Rahmen eines qualifizierten Boden- / Abfallmanagements umgesetzt werden. Wichtig dabei ist zu wissen, ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle anfallen. Dabei hilft die Kenntnis über die Historie des Grundstücks sowie über das Vorhandensein möglicher Altlasten sowie ggf. von Sanierungsstrategien.

Alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Bauunternehmer bis zum Planer, haben in diesem Lehrgang die Gelegenheit, die Grundzüge der Altlastenuntersuchung sowie der Kreislaufwirtschaft kennenzulernen und die Entsorgung von Baustellenabfall anhand praktischer Beispiele zu studieren.

Die Veranstaltung gibt den Teilnehmern ausreichend Gelegenheit, individuelle Fragestellungen einzubringen und zu diskutieren. Das Seminar wendet sich vor allem an am Bau beteiligte Personen, die Hilfen und Tipps für die tägliche Praxis erwarten.

Zielgruppe

Gutachter, Planungsbüros, Ingenieure, Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner, Bauherren, Bauunternehmer, Abfallbeauftragte, Fach- und Führungskräfte aus bauausführenden und auftraggebenden Unternehmen, Umwelt-, Planungs-, Zulassungs- und Überwachungsbehörden

Inhalte

  • Grundzüge des Entsorgungs- und Verwertungsmanagements
    • Checkliste für Sicherheiten und Alternativen
    • Erkennung von Spekulationen und Tricks im Entsorgungsgeschäft
    • Plausibilitätsprüfung von Entsorgungskosten in Bezug auf die abfall- und bodenschutzrechtlichen Randbedingungen
    • Preisübersicht für die Entsorgung gebäudeabbruchtypischer Abfälle
  • Aktuelle Fragen aus der Praxis zum Abfallrecht bzw. zur Rechtsprechung:
    • Wofür braucht man die unterschiedlichen Bewertungsrichtlinien?
    • Was bedeutet der Begriff “unbelastet”?
    • Welche Zuordnung zu den Z-Werten ist möglich?
    • Ist > Z 2 gleichbedeutend mit Z 3?
    • In welches Verhältnis können die Begriffe “nicht besonders überwachungsbedürftig” und “besonders überwachungsbedürftig” zu den Zuordnungswerten oder Einbauklassen der LAGA M 20 gesetzt werden?
  • Recherchen zu Altlasten im Baustellenbereich
    Behördliche Informationen zum Altlastenkataster sowie zu den Untersuchungen nach HE, OU, DU, SU bis zur Sanierung.
  • Behördliche Vorgaben und Auflagen bei der Entsorgung und beim Rückbau von Baustellenabfällen oder von Gebäuden unter Berücksichtigung der Grundzüge der TRGS, BGR 128, SiGeKo usw.
  • Einführung in die Abfallproblematik
    Darstellung, Grenzen und Möglichkeiten beim Umgang mit der potenziellen Ersatzbaustoffverordnung, der LAGA, den vorläufigen Hinweisen zum Bauschuttmaterial, der LAGA M 32, der Verfüllung von Abgrabungen, dem KrWG, der Altholzverordnung, der RuVA-StB 01, dem BBodSchG und der BBodSchV usw. Definition Abfallerzeuger /-besitzer, haftungs- und strafrechtliche Aspekte bei der Abfallverwertung.
  • Die Deklaration von Abfällen
    • Probenahme nach PN 98, DIN 19731
    • Bewertung der Ergebnisse
    • Einstufung nach AVV-Verordnung
    • Baubetreuung
    • Dokumentation
    • Berücksichtigung der TRGS 524
    •  Aktueller Stand der Mantelverordnung (MantelV)

Bei Buchung der beiden Seminare „Entsorgung von Baustellenabfällen” und „Abriss- und Rückbaukonzepten“ erhalten Sie 20 % Rabatt und erlangen das Zertifikat „Fachkraft für Boden - Altlasten - Abfall“.

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dipl.-Geogr. Jens-Henning Müller, freiberuflicher Gutachter und Fachbauleiter, SiGe-Koordinator für Tief- und Rückbaumaßnahmen, Münster

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
09:00

Grundzüge des Entsorgungs- und Verwertungsmanagements:
Checkliste für Sicherheiten und Alternativen/Erkennung von Spekulationen und Tricks im Entsorgungsgeschäft, Plausibilitätsprüfung von Entsorgungskosten in Bezug auf die abfall- und bodenschutzrechtlichen Randbedingungen, Preisübersicht für die Entsorgung gebäudeabbruchtypischer Abfälle.

Aktuelle Fragen aus der Praxis zum Abfallrecht bzw. zur Rechtsprechung:
Wofür braucht man die unterschiedlichen Bewertungsrichtlini-en? Was bedeutet der Begriff “unbelastet”? Welche Zuordnung zu den Z-Werten ist möglich? Ist > Z 2 gleichbedeutend mit Z 3? In welches Verhältnis können die Begriffe “nicht besonders überwachungsbedürftig” und “besonders überwachungsbedürftig” zu den Zuordnungswerten oder Einbauklassen der LAGA M 20 gesetzt werden?

Recherchen zu Altlasten im Baustellenbereich
Behördliche Informationen zum Altlastenkataster sowie zu den Untersuchungen nach HE, OU, DU, SU bis zur Sanierung.

Behördliche Vorgaben und Auflagen bei der Entsorgung und beim Rückbau von Baustellenabfällen oder von Gebäuden unter Berücksichtigung der Grundzüge der TRGS, BGR 128, SiGeKo usw

13:00 Mittagspause
13:30

Einführung in die Abfallproblematik
Darstellung, Grenzen und Möglichkeiten beim Umgang mit der potenziellen Ersatzbaustoffverordnung, der LAGA, den vorläufigen Hinweisen zum Bauschuttmaterial, der LAGA M 32, der Verfüllung von Abgrabungen, dem KrWG, der Altholzverordnung, der RuVA-StB 01, dem BBodSchG und der BBodSchV usw. Definition Abfallerzeuger/-besitzer, haftungs- und strafrechtliche Aspekte bei der Abfallverwertung.

Die Deklaration von Abfällen
Probenahme nach PN 98, DIN 19731, Bewertung der Ergebnisse, Einstufung nach AVV-Verordnung, Baubetreuung, Dokumentation, Berücksichtigung BGR 128.

15:30

Fragen und Antworten/Diskussion und persönliche Problembehandlung

17:00 Ende der Veranstaltung

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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