Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen

Bundesweit staatlich anerkanntes Fortbildungsseminar zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)

Durch die neuen Regelungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) haben alle Krankenhäuser und Kliniken, sofern mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr anfallen, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (§ 2 Satz 1, Pkt c AbfBeauftrV).Die erworbene Fachkunde ist alle zwei Jahre durch einen zweitägigen, staatlich anerkannten Fortbildungskurs zu aktualisieren (§ 9 AbfBeauftV). Die vorliegende staatlich anerkannte Aktualisierung richtet sich an diese Personengruppe.

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und medizinische Labors – erzeugen besondere Arten von Abfällen, die nicht üblicherweise in Unternehmen anfallen (Amputate, Abfälle, die dem Strahlenschutz unterliegen, infektiöse Abfalle ...).

Diese Abfälle erfordern bei der Entsorgung teilweise eine völlig andere Vorgehensweise wie die üblichen „Regelabfälle“ (das soll nicht heißen, dass diese nicht bereits schwierig genug sind).

Im Zusammenspiel mit Hygiene-, Gefahrgut- und administrativen Fragen ergibt sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein weitgehend einzigartiges Gebilde, welches eine spezielle, branchenbezogene Fortbildung rechtfertigt.

Nicht zuletzt soll dieses Seminar auch die Optimierung der Kostenseite beleuchten, da nahezu alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter enormen Kostendruck stehen.

Das vorliegende Seminar bietet Spezialwissen welches z. B. für den offiziellen Abfallbeauftragten aber auch für diejenigen Einrichtungen die keinen Abfallbeauftragten benötigen, das erforderliche Branchenwissen aufarbeitet.

Inhalte

Gesetzliche Grundlagen

  • Kurzer Überblick über die bestehende Rechtslage, aktuelle Neuerungen KrWG, NachwV, AbfAEV, ElektroG, VerpackV
  • Abfälle richtig einstufen

Die AVV und Rechtsbereiche mit Schnittstellen zum Abfallrecht

  • Die „neue“ AVV in Anlehnung an das neue Gefahrstoffrecht (HP-Sätze etc.)
  • Einführung in das Gefahrstoffrecht (GHS, CLP-VO)
  • Einführung in das Gefahrgutrecht (Klassifizieren und Verpacken von Abfällen)
  • Weitere Rechtsbereiche im Kontext (z. B. VAwS/AwSV)

Der Abfallbeauftragte im Gesundheitswesen

  • AbfBetrbV, KrWG (29.10.2020)
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten, Besonderheiten im Krankenhaus
  • Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen (Hygiene, Arbeitsschutz, Strahlenschutz etc.)

Abfälle aus medizinischen Einrichtungen

  • Abfallarten des Kap. 18 AVV; Reinigungs- und Desinfektionsmittel, sonstige Chemikalien
  • LAGA-Richtlinie
  • Umgang mit flüssigen Abfällen
  • Innerbetriebliches Abfallmanagement
  • Entsorgungskonzepte, -planung, -wege
  • Administration (Ausschreibung, Dokumentation, Rechnungskontrolle, Nachweiswesen)
  • Logistik (Tourenplanung, Behältergestellung, Gefahrguttransporte)
  • Lagerung (Gestaltung Betriebshof, Anforderung an Lagerorte)
  • Nutzerbetreuung (vor-Ort-Betreuung, Schulungen, Abfallhandbuch)

Gefahrgut – Grundlagen

  • Gesetzliche Grundlagen (GGBefG, GGVSEB, GGAV, ADR etc.)
  • Nutzerbetreuung (vor-Ort-Betreuung, Schulungen, Abfallhandbuch)
  • Beteiligte an der Gefahrgutbeförderung und deren Pflichten
  • Klassifizieren, Kennzeichnen, Verpacken
  • Dokumentation
  • Beförderung gefährlicher Abfälle
  • Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung gefährlicher Abfälle
  • Ausgewählte, krankenhaustypische Beispiele

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Referenten

  • Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
  • Dr. Stefan Guffler, Umwelttechnik und Entsorgung; Abfall-, Gefahrgut-, Gefahrstoffbeauftragter

Andere Standorte
Michael Christinck, Karl Mayer Akademie Hamburg

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 16:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.
In Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie, Hamburg

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