Datenschutzseminar für Betriebsräte und Personalräte

Viertägiger Lehrgang gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG

Der Mitarbeitervertretung obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Beim Einsatz von EDV-Anlagen zur Verwaltung und Auswertung digital verarbeiteter Arbeitnehmerdaten in immer größerem Umfang, steht der Schutz des Persönlichkeitsrechts abhängig beschäftigter Menschen auf dem Spiel. In diesem Seminar werden wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Datenschutz vermittelt, die für den Betriebsrat von großer Bedeutung sind. Informieren Sie sich darüber frühzeitig!

Über diese gesetzliche Anforderung hinaus ist Datenschutz mittlerweile Bestandteil der Corporate Identity und muss zum Aufbau und Erhalt von Geschäftsbeziehungen nachhaltigen Qualitätskriterien entsprechen.

 

Datenschutz muss in allen Unternehmen und Branchen thematisiert sowie den jeweiligen aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Grund hierfür ist nicht nur, dass fast jedes Unternehmen im Rahmen moderner Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Kunden, Lieferanten und eigenen Mitarbeitern automatisiert verwaltet, sondern auch die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich des Datenschutzes im Unternehmen.

In diesem Spannungs- und Aufgabenfeld bewegt sich der Datenschutz. Er muss eine unabhängige Garantenfunktion einnehmen und weisungsfrei direkt der Geschäftsführung unterstellt sein.

Der Lehrgang ist auch erforderlich für Schwerbehindertenvertretungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Aufgrund der Bedeutung des Datenschutzes muss jedes Betriebs- und Personalratsmitglied Grundkenntnisse im Datenschutz erwerben und kann nicht auf die Kenntnisse anderer Mitglieder verweisen.

Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber hat (unter Lohnfortzahlung) die mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten zu tragen. Dies sind vor allem: Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung.

Inhalte

Im Anschluß an dieses Seminar können Sie an einer Lernkontrolle teilnehmen, um geprüfter Datenschutzbeauftragter zu werden. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr verbunden.

  • Rechtliche Regelungen (Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, Aufsichtsbehörden)
  • Rechtliche Stellung, Rechte und Pflichten sowie Aufgaben des Datenschutzes
  • Die ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Schulung / Unterweisung des mit der Datenverarbeitung betrauten Personenkreises
  • Meldepflichten, Rechte Betroffener, Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume
  • Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenübermittlung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Einführung des Datenschutzes im Unternehmen
  • Konkrete Umsetzung im Unternehmen

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Unterrichtszeiten

1.-4. Tag: 09:30 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 990,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

Weitere Leistungen

Prüfung: 100,00 € zzgl. MwSt.

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