Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Abfallbeauftragte zu aktualisieren
Die bisherigen Anforderungen nach §§ 19-20 KrW-/AbfG sowie die Abfallkonzept- und Bilanzverordnung sind weggefallen.
Die formalen Ansprüche der bisherigen Abfallkonzepte und -bilanzen müssen entsprechend nicht mehr fortgeführt werden. Für Abfallerzeuger und Abfallentsorger stellt sich nun die Frage, welche Bestandteile dieser bisherigen gesetzlichen Dokumentationspflicht sinnvollerweise weitergeführt werden sollten. Dies ergibt sich zum einen aus betrieblichen Erwägungen und zum andern aus der „Hürde“ einer abfallrechtlichen Betriebsprüfung durch die zuständige Behörde.
Das eintägige Fachseminar bietet einen Überblick zum aktuellen Sachstand des KrWG, die Auseinandersetzung mit den Erfordernissen einer sicheren Dokumentation sowie praktische Hilfestellungen durch die Darstellung von Fallbeispielen.
Das Seminar ist zum Erhalt oder Aufrechterhaltung der Sachkunde für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet.
Das vorliegende Seminar verfolgt das Ziel, eine aus betrieblicher Sicht zielorientierte Abfalldokumentation darzustellen, die einer abfallrechtlichen Betriebsprüfung stand hält. Die notwendige intensive Auseinandersetzung mit anderen abfallrechtlichen Verordnungen (bspw. Nachweisverordnung) sowie eine Reihe von praktischen Problemen bei der Erfassung, Darstellung, Nutzung und Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse zum bestehenden betrieblichen Abfallmanagement werden dargestellt.
Dokumentationserfordernisse aus Sicht der abfallrechtlichen Betriebsprüfung
Nachhaltige Kostenoptimierung in der betrieblichen Abfallwirtschaft
Unterrichtszeiten: | Teilnahmegebühr: |
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10.00 - 17.00 Uhr |
398 € zzgl. MwSt. |