Dieses Seminar ist geeignet, um die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftragte zu aktualisieren
Möchten Sie Betriebskosten einsparen und Straftaten und Odnungswidrigkeiten mit allen negativen Auswirkungen vermeiden?
Am 1. Oktober 2003 trat die europäische Norm EN 859 - 2 in Kraft, die inzwischen um die deutsche Ergänzungsnorm DIN 1999 -100 ergänzt wurde. Damit gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage, die den Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen übergreifend regelt; die Individuallösungen der einzelnen Kommunen gehören nunmehr der Vergangenheit an.
Wichtig zu wissen ist, dass die alleinige Orientierung an der EN 858 keine hinreichende Genehmigungsgrundlage bietet. Leichtflüssigkeitsabscheider sind nur dann genehmigungsfähig, wenn EN 858 und DIN 1999-100 gemeinsam angewendet werden, die strengeren Regeln der nationalen Norm also gleichfalls berücksichtigt werden.
Auf der Basis dieser Gesetzesänderung bekommen die Betreiber die Möglichkeit, die maximale Entleerungsfrist von fünf Jahren auszuschöpfen, die Kosten deutlich zu verringern und außerdem ihr betriebliches Haftungsrisiko beachtlich zu senken. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Besuchen Sie diesen Sachkundelehrgang und erwerben Sie die für die monatliche Eigenkontrolle geforderte Sachkunde!
Für alle Betriebe mit Leichtflüssigkeitsabscheidern, wie z.B. metallverarbeitende Industrie und Gewerbe, Tankstellen, Reparaturwerkstätten und Kfz-Waschanlagen, Entsorger und Speditionen (Lkw-Waschplätze, betriebsinterne Werkstätten, Bereitstellungsplätze).
Planer, Architekten und Bauherren sowie Facility-Manager von Industrieanlagen benötigen den Kurs ebenfalls. Der Lehrgang dient auch als Fortbildung für Umweltbeauftragte und Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz.
Helmut Schreier, Sachverständigen- Organisation, Bergisch-Gladbach Dipl.-Ing.(FH),
W. Müller, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, HLUG, Wiesbaden,
Dipl-Ing. Uwe Richter, TÜV-Hessen