Gefahrstoffbeauftragter

Dreitägiger Lehrgang für ein sicheres Gefahrstoffmanagement gemäß Gefahrstoffverordnung, REACh-, CLP-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben der REACh-Verordnung und CLP-Verordnung, umgesetzt und die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers deutlich verschärft. Obwohl es weiterhin keine explizite gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines/einer "Gefahrstoffbeauftragten" gibt, ist das Aufgaben- und Tätigkeitsprofil für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement unabdingbar und sowohl firmenintern als auch externe Dienstleistung nachgefragt.

Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person (§ 6 Abs. 11 GefStoffV) vorgenommen werden. Die Fachkunde setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einer geeigneten Berufsausbildung, der entsprechenden Berufserfahrung bzw. berufliche Tätigkeit muss die Person Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Gefahrstoffe vorweisen. Diese Kenntnisse können z.B. im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. 

Sogenannte Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Für die Funktion als "Gefahrstoffbeauftragte/r" werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.

Ziele

Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang:

  • Welche Aufgaben sollte / kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen?
  • Wie kann er seine Arbeit organisieren?
  • Was schreibt das Gefahrstoffrecht vor?
  • Und ganz wichtig: Wie erfolgt die praktische Umsetzung?

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr- u. Ausbildungspersonal, für das Gefahrstoffmanagement verantwortliche Mitarbeiter, z. B. aus der Chemiebranche, der metallverarbeitenden Industrie, der Textil- und Elektroindustrie sowie Betreiber und Planer von Lager- und Umschlagseinrichtungen, Technische Beamte und Gewerbeaufsichtsbeamte und Behördenvertreter, die mit der Prüfung der Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften beauftragt sind.

Inhalte

  • Europäische und nationale Rechtsvorschriften
    • REACh-Verordnung
    • CLP-Verordnung
    • Beschränkungsrichtlinie
    • Agenzienrichtlinie
    • Chemikaliengesetz
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • Biostoffverordnung
    • Chemikalienverbotsverordnung
    • Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
  • Die Gefahrstoffverordnung
    • Gefahrstoffinformation
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Schutzmaßnahmen
    • Organisatorische Maßnahmen
    • Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten
  • Was sind Gefahrstoffe? - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
  • Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes
  • Unterscheidung von Gefahrstoff und Gefahrgut
  • Entsorgung von Gefahrstoffen
  • Anlagensicherheit, Explosionsschutz
    • Europäische Regelungen 
    • Explosionsschutzmaßnahmen
    • Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen
    • Erstellung des Explosionsschutzdokuments
  • Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
  • Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung
    • Schutzpflichten 
    • Informationsbeschaffung
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Rangfolge der Schutzmaßnahmen
    • Grenzwerte laut GefStoffV
    • inhalative und dermale Gefährdung
    • Expositionsverzeichnis
  • Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen
  • Übung: Unterweisung der Mitarbeiter
  • Überwachungspflicht

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Wilfried Paul, ESHA-Sicherheit, Clariant, Industriepark Griesheim GmbH &. Co KG, Frankfurt
  • Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Dr. Maya Weber, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung 6: Arbeitsschutz, Frankfurt
  • Alexander Daum, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beauftragter für Gefahrstoffe, Industriepark Höchst, Frankfurt am Main
  • Michael Christinck, Karl Meyer Akademie, Hamburg
  • Thomas Baier, Dangerous Goods Consulting, Offenbach am Main

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:30 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr
3. Tag: 09:00 - 16:30 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
10:00 Begrüßung
10:10

Europäische und nationale Rechtsvorschriften
CLP/GHS, REACh-Verordnung

11:30

Die Gefahrstoffverordnung

  • Gefahrstoffinformation
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schutzmaßnahmen
  • organisatorische Maßnahmen

Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten

13:00 Mittagspause
14:00

Was sind Gefahrstoffe?
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen

16:00

Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes
Struktur und Inhalt des Sicherheitsdatenblattes

Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit

17:30 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung

  • Schutzpflichten
  • Informationsbeschaffung §§ 7 bis 12
  • GefStoffV: Gefährdungsbeurteilung und Schutzstufen
  • TRGS 400, 402, 403, 420 und 440 Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Grenzwerte laut GefStoffV
12:00

Gefahrstoffe - Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände

Dr. Maya Weber, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung 6: Arbeitsschutz, Frankfurt

13:00 Mittagspause
14:00

Gefahrstoff und Gefahrgut
Unterscheidung der beiden Zuordnungen

Dr. Dipl-Chem. Claudia Hendann, Dreieich

16:00

Lagerung von Gefahrstoffen

Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit

17:30 Ende des Veranstaltungstages
3. Tag
09:00

Anlagensicherheit, Explosionsschutz

  • Europäische Regelungen
  • Explosionsschutzmaßnahmen Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments

Dr. Wilfried Paul, ESHA-Sicherheit, Clariant, Industriepark Griesheim GmbH &. Co KG, Frankfurt

10:45

Entsorgung von Gefahrstoffen
Reststoffe und deren Beseitigung als gefährlicher Abfall

Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH

12:45 Mittagspause
13:15

Gefahrstoffmanagement in der Praxis

Übung: Unterweisung der Mitarbeiter
Erstellen einer Betriebsanweisung aus den Informationen des Sicherheitsdatenblattes

Überwachungspflicht
Zusammenfassung: Gefahrstoffmanagement in der betrieblichen Praxis

16:45 Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate

Download

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 979,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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