Sicherheitsdatenblatt - Erwerb der Sachkunde

Zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACh-Verordnung und der CLP-Verordnung zu den wesentlichen Anforderungen an das europäische Sicherheitsdatenblatt mit Übungsteil zur praktischen Umsetzung

Die REACh-Verordnung verlangt von allen, die mit gefährlichen Stoffen oder Gemischen umgehen (Hersteller, Inverkehrbringer, Händler, Importeure), bei der Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) bereitzustellen. Dieses SDB ist von einer „sachkundigen Person“ zu erstellen, die die spezifischen Erfordernisse der Verwender, soweit bekannt, berücksichtigt; dabei sind sowohl die Vorgaben aus Anhang II der Verordnung als auch fachliche Grundlagen wie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 220 zur Expositionsbeurteilung) als nationale Vorgaben zu berücksichtigen, damit Expositionsszenarien, Arbeitsplatzgrenzwerte und erforderliche Schutzmaßnahmen arbeitsplatzbezogen und rechtskonform bewertet und im SDB abgebildet werden.

Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

"Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischkurse erhalten haben."

  • Das SDB muss fachlich richtig, vollständig und entsprechend dem aktuellen Rechtsstand erstellt und regelmäßig auf Aktualität geprüft werden.
  • Eine Aktualisierung ist zwingend, wenn sich die Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien gelten oder sich Arbeitsplatzgrenzwerte bzw. Expositionsbewertungen von Komponenten ändern.
  • Der Inverkehrbringer ist jederzeit verantwortlich dafür, dass das SDB den fachlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Die sachkundige Person muss entsprechend geschult sein, einschließlich regelmäßiger Auffrischungen, und auf Verlangen der zuständigen Behörde ihre Sachkunde nachweisen.

 

Ziele

Erwerb der Sachkunde zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern (SDBs).

Zielgruppe

  • Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) beauftragt sind,
  • Prüfer von SDB (Behördenvertreter, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte),
  • Gefahrstoffbeauftragte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Lehr- und Ausbildungspersonal und
  • Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen der europäischen und der nationalen chemikalienrelevanten Richtlinien
  • Vorschriften und Regelungen
    • Grundlagen REACh und CLP
    • EG-Richtlinien, Verordnungen, TRGS
    • Leitfaden
    • BG-Vorschriften
  • Rechtliche Grundlagen
    • Erste Hilfe
    • Maßnahmen im Schadensfall
    • Maßnahmen zum sicheren Umgang
  • PC-Eigenschaften (Kenntnisse und Bewertung)
  • Tox- und Ökotox-Daten (Kenntnisse und Bewertung)
  • Einstufung und Kennzeichnung inkl. Übungen
  • Kenntnisse zu den Transportvorschriften
  • Plausibilitätschecks
  • Hilfsmittel im Internet
  • Schnittstelle im SDB
    (TRGS 555 Betriebsanweisung, Gefahrstoffverzeichnis, Gefährdungsbeurteilung, Pflichten beim Umgang mit Gefahrstoffen)

Voraussetzungen

  • um die im Lehrgang vermittelte Sachkunde zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern richtig anwenden zu können, sind weitere, ggf. bereits vorhandene Kenntnisse im Bereich Chemie/Gefahrstoffe von Vorteil
  • geeignete Seminare zum Erwerb und zur Vertiefung Ihrer Kenntnisse zum Thema Gefahrstoffe finden sie unter unter "Empfehlungen" am Ende dieser Seite bzw. in unserer Rubrik "Gefahrstoffe"

 

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referentin

  • Dr. Dipl-Chem. Claudia Hendann, Dreieich

Unterrichtszeiten

1. Tag: 09:30 - 17:30 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
Preisenthalten

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