Brandschutz in Senioren- und Pflegeheimen
Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für Altenpflegeheime
Die statistische Bevölkerungsentwicklung macht das Thema "Wie lebe ich im Alter?" immer wichtiger. Es werden differenzierte Konzepte für unterschiedliche Zielgruppen im Alter benötigt.
Zwischen krankenhausähnlicher Pflege und Residenz
Hessen hat als erstes Bundesland rechtskräftige Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für Altenpflegeheime erarbeitet. Somit gibt es in Hessen als erstes Bundesland eine Beurteilungsgrundlage für den Pflegeheimbau, der sogenannten 4. Generation, zwischen betreutem Wohnen und dem krankenhausähnlichen Pflegebetrieb.
Die praktische Umsetzung der Empfehlungen schafft brandschutztechnische Bedingungen dafür, dass hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen in der stationären Altenpflege in Wohngruppen wohnen können, die ihnen ein individuelles Leben in Gemeinschaft ermöglichen. Acht bis zehn Einzelzimmer gruppieren sich dabei um einen gemeinsamen Wohnraum mit integrierter Küche. Hier gibt es keinen notwendigen Flur mehr.
Die Übertragbarkeit dieses Konzeptes auf andere Einrichtungen wie Behinderteneinrichtungen wird diskutiert. Unterschiede zu den bisherigen brandschutztechnischen Konzepten werden herausgestellt und spezielle brandschutztechnische Problemstellungen bei Hospizeinrichtungen werden angesprochen.
Ziele
Ziel der Veranstaltung ist es, dem Teilnehmerkreis auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlagen und Erkenntnisse die theoretischen Ansätze für die bedarfs- und risikoorientierte brandschutztechnische Auslegung zu vermitteln. Anhand von praktischen Beispielen werden Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
Zielgruppe
- Heimleiter
- Geschäftsführer
- Architekten
- Bau- und Fachplaner
- Ingenieure
- Führungskräfte aus Pflegeeinrichtungen
- Brandschutzbeauftragte
- Sicherheitsingenieure
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
- Mitarbeiter der Bauverwaltungen
- interessierte Fachleute
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Dipl.-Ing., Nachweisberechtigter Brandschutz, Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG
Unterrichtszeiten
10:00 - 17:30 Uhr |
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Seminargebühren
Seminargebühr: | 385,00 € zzgl. MwSt. |
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