Faserstäube -
Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit  Sachkunde Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest, alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.

Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von diversen Seminarveranstaltern, teilweise eintägig, angeboten wird, ist in der TRGS 521 nicht erwähnt.

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.

Ziele

Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3. Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV.

Inhalte

  • Asbest - Künstliche Mineralfasern (KMF) - Vorkommen, Eigenschaften, Ersatzstoffe
  • Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten durch Asbest und KMF
  • aktuelle gesetzliche Regelungen für KMF
  • Erkennung, Verwendung und Bewertung von Asbestprodukten
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest: ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, GGVS, GbV, BImSchG, Wasserrecht, Länderbauordnungen
  • personelle und bauordnungsrechtliche Anforderungen / sachkundiger Verantwortlicher
  • Anforderungen an ausführende Firmen und Personal, Bauherren und Planer
  • Anforderungen an eine Asbestsanierung / Sanierungsmethoden / spezielle Regelungen 
  • Arbeitsunfälle und Störfälle bei Asbestsanierungen
  • Vorsorge- und sicherheitstechnische Maßnahmen, Schutzausrüstung (Praxiseinweisung)
  • Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte / Abfallbehandlung und -transport
  • Regelungen zur Abfallvermeidung, -verwertung, -verbringung und -deponierung
  • Reinigung, Messmethoden und Grenzwerte, Erfolgskontrolle 
  • schriftliche Abschlussprüfung 
  • Beurteilungsgrundlage für künstliche Mineralfasern
  • Probenahme und Analysemethoden von künstlichen Mineralfasern
  • Handlungsempfehlungen und Sanierungsnotwendigkeiten zu KMF-Produkten

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Der gesamte Kurs inklusive Abschlussprüfung wird in deutscher Sprache bzw. Schrift durchgeführt.

Referenten

  • Dr. Uwe Koop, IBUK GmbH, Marburg
  • Jörg Heller, Regierungspräsidium Gießen
  • Jürgen Kratzheller, SES Sanierungs- und Entsorgungssysteme GmbH, Waldbrunn-Fussingen
  • Thomas Titzer, SES Sanierungs- und Entsorgungssysteme GmbH, Waldbrunn-Fussingen
  • Michael Brandt, SSB Schadstoffbüro, Aachen

Unterrichtszeiten

1.-5. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:30 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 1.790,00 € MwSt.-frei
Gem. § 4 Nr. 21a) bb) Umsatzsteuergesetz
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.
Wichtige Information! Für die Abwicklung der Prüfung werden von allen Teilnehmern die Geburtsdaten benötigt. Sollten Sie bereits Teilnehmer im Warenkorb angelegt haben, ergänzen Sie diese Daten bitte.

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