Auffrischung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren

Zweitägiger staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Zielgruppe

Dieses Seminar spricht besonders alle an der Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich Themen und Fragestellungen behandelt wie z. B.:

  • Neues für den Abfallbeauftragten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beförderung von Abfällen
  • Sorgfalts- und Nachweispflichten des Sammelentsorgers
  • Welche Dinge sind bei Befördererwechsel, Zwischenlagerung oder Wechsel des Transportmittels zu beachten?
  • Welche Auswirkungen hat die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens auf den Alltag des Sammelentsorgers?

Die teilweise komplexen Inhalte werden durch das Zusammenspiel von Vortrag und Diskussion verständlich vermittelt. Ihre speziellen Fragen und Probleme, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten, beantworten unsere Referenten gern, kompetent und praxisnah.

Inhalte

  • Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    • Neue rechtliche Vorgaben durch das KrWG 
    • Konsequenzen für den Vollzug
    • Umsetzung der Gewerbe­abfallVO
    • Konsequenzen aus der neuen AltholzVO
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
    • Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
    • Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
  • Abfalltransportrecht und Sammelentsorgung
    • Grundlagen
    • Anzeige- Erlaubnispflicht 
    • Sammlung und Transport von nachweispflichtigen Abfällen
    • Grenzüberschreitende Abfallverbringung
    • Kontrollen und Sanktionen

Abschluss

Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)

Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das den Titel, die Inhalte und die Dauer der Schulung bestätigt. Damit können Sie Ihre Qualifikation bei Behörden, Audits, Bewerbungen, Auftraggebern oder firmenintern nachweisen.

Referenten

  • Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main
  • Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln
  • Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 17:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
10:00 Begrüßung
10:15

Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

  • Die aktuelle Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Neues für den Abfallbeauftragten
  • Die neue Gewerbeabfallverordnung
  • Konsequenzen aus der neuen AltholzVO

Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main

12:30 Mittagspause
13:30

Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen

  • Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
  • Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
  • Haftung bei Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
    • Überladung
    • Mangelhafte Vorschriften
  • Berufskraftfahrerqualifikation
  • Fördermöglichkeiten

Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln

17:00 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Abfalltransportrecht und Sammelentsorgung

  • Grundlagen: Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Abfalltransports und der Sammelentsorgung sowie die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften.
  • Anzeige- und Erlaubnispflicht: Erläuterung, wann Abfalltransporte angezeigt werden müssen und in welchen Fällen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
  • Sammlung und Transport von nachweispflichtigen Abfällen: Anforderungen an die Sammlung und Beförderung von gefährlichen bzw. nachweispflichtigen Abfällen sowie die erforderlichen Dokumentations- und Nachweispflichten.
12:30 Mittagspause
13:30

Grenzüberschreitende Abfallverbringung, Kontrollen und Sanktionen

  • Grenzüberschreitende Abfallverbringung: Rechtliche Anforderungen bei der Verbringung von Abfällen ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland, einschließlich der erforderlichen Notifizierungs- und Genehmigungsverfahren.
  • Kontrollen und Sanktionen: Ablauf und Schwerpunkte behördlicher Kontrollen sowie mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften, beispielsweise Bußgelder oder strafrechtliche Folgen.

 

 

Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

17:00 Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrofon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 740,00 € zzgl. MwSt.
Rabatt für EdDE-Mitglieder: 10% Rabatt
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten. Rabatte sind nicht kumulierbar. Bei mehreren aktiven Rabatten gleichzeitig, gilt immer der höchstmöglichste Rabatt.

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