Auffrischung für Entsorgungsfachbetriebe mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren
Zweitägiger staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben (§ 9 EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (§ 5 AbfAEV) und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte (§ 9 AbfBeauftrV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Zielgruppe
Dieses Seminar spricht besonders alle an der Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich Themen und Fragestellungen behandelt wie z. B.:
- Neues für den Abfallbeauftragten
- Rechtliche Rahmenbedingungen zur Beförderung von Abfällen
- Sorgfalts- und Nachweispflichten des Sammelentsorgers
- Welche Dinge sind bei Befördererwechsel, Zwischenlagerung oder Wechsel des Transportmittels zu beachten?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens auf den Alltag des Sammelentsorgers?
Die teilweise komplexen Inhalte werden durch das Zusammenspiel von Vortrag und Diskussion verständlich vermittelt. Ihre speziellen Fragen und Probleme, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten, beantworten unsere Referenten gern, kompetent und praxisnah.
Inhalte
- Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Neue rechtliche Vorgaben durch das KrWG
- Konsequenzen für den Vollzug
- Umsetzung der GewerbeabfallVO
- Konsequenzen aus der neuen AltholzVO
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
- Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
- Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
- Abfalltransportrecht und Sammelentsorgung
- Grundlagen
- Anzeige- Erlaubnispflicht
- Sammlung und Transport von nachweispflichtigen Abfällen
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Kontrollen und Sanktionen
Abschluss
Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)
Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das den Titel, die Inhalte und die Dauer der Schulung bestätigt. Damit können Sie Ihre Qualifikation bei Behörden, Audits, Bewerbungen, Auftraggebern oder firmenintern nachweisen.Referenten
- Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main
- Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln
- Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Unterrichtszeiten
| 1. Tag: | 10:00 - 17:00 Uhr | |
| 2. Tag: | 09:00 - 17:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
| 1. Tag | |
| 10:00 | Begrüßung |
| 10:15 | Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Dipl. Geol. Horst Herzog, Infraserv Höchst, Frankfurt am Main |
| 12:30 | Mittagspause |
| 13:30 | Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
Bernd Krekeler, Bundesamt für Güterverkehr, Köln |
| 17:00 | Ende des Veranstaltungstages |
| 2. Tag | |
| 09:00 | Abfalltransportrecht und Sammelentsorgung
|
| 12:30 | Mittagspause |
| 13:30 | Grenzüberschreitende Abfallverbringung, Kontrollen und Sanktionen
Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH |
| 17:00 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
Download
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Seminargebühren
| Seminargebühr: | 740,00 € zzgl. MwSt. |
| Rabatt für EdDE-Mitglieder: | 10% Rabatt |
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