UPDATE 2027
Auffrischungslehrgang für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
Eintägiges Online-Live-Praxisseminar unter Berücksichtigung der neuen TRGS 524 vom Juli 2026
Der Kurs ist als Fortbildungsmaßnahme für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten nach §36 GewO und nach § 18 BBodSchG geeignet.
Aktuell: Die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ wurde im Juli 2026 umfassend überarbeitet und neu veröffentlicht. Die Neufassung berücksichtigt die aktuellen Anforderungen des Gefahrstoffrechts und konkretisiert insbesondere die Informations- und Mitwirkungspflichten, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung und Überprüfung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Personen, die Maßnahmen im kontaminierten Bereich planen und/oder überwachen bedürfen des Nachweises der speziellen Fachkunde. Neben der notwendigen Ausbildung und Erfahrung ist hierzu der Besuch eines Fachkundelehrgangs nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 524 angezeigt. Das Umweltinstitut bietet hierzu folgende Grundlehrgänge an:
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
Dreitägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gem. TRGS 524, Anl. 2 A und der Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen gem. TRGS 524, Anl. 2 B. - Brandschadensanierung
Dreitägiger Fachkundelehrgang zur Brandschadensanierung gem. TRGS 524, Anl. 2 A - Sachverständiger für Altlasten
Viertägiges Altlastenseminar zur Erlangung der besonderen Fachkunde für Sachverständige auf dem Sachgebiet Bodenschutz und Altlasten - Fachkraft für Boden- und Gebäudeschadstoffe Dreitägiger Lehrgang
Die aktuelle TRGS 524 fordert in Nummer 3.1 Absatz 9, dass die erworbenen Fachkenntnisse zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach Anlage 2A regelmäßig durch die Teilnahme an qualifizierten Fortbildungsmaßnahmen aufgefrischt werden. Eine entsprechende Auffrischung wird alle 3–5 Jahre empfohlen, um die Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten und Änderungen im Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. TRGS 524 Nummer 3.1 Absatz 9:
"Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde nach Anlage 2A sind die erworbenen Fachkenntnisse
durch eine regelmäßige Teilnahme an einer qualifizierten Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen aufzufrischen. "
Mit der Neufassung der TRGS 524 vom Juli 2026 ergeben sich wichtige Änderungen für die praktische Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in kontaminierten Bereichen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Informationspflichten des Auftraggebers, die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefahrstoffen, die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung sowie die Berücksichtigung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.
Der angebotene Nachschulungs- und Auffrischungslehrgang vermittelt die wesentlichen Neuerungen im Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht sowie die Änderungen der TRGS 524 aus dem Jahr 2026. Ziel ist es, die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 524 zu bringen und sie bei der rechtssicheren und praxisgerechten Umsetzung der Anforderungen zu unterstützen.
Der Lehrgang dient zugleich der regelmäßigen Aktualisierung der Fachkenntnisse und umfasst 8 Lehreinheiten.
Das Seminar kann auch als Einsteigerseminar für das Thema „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ besucht werden. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrechts sowie die wesentlichen Anforderungen der TRGS 524 vermittelt. Der eintägige Lehrgang ersetzt jedoch keinen vollständigen Fachkundelehrgang nach Anlage 2A oder 2B.
Ziele
Die folgenden Kenntnisse werden vermittelt:
- Wesentliche Änderungen und Neuerungen der TRGS 524 (Neufassung Juli 2026)
- Anforderungen bzgl. Ermittlung der zu erwartenden Gefahrstoffe,
- Methodik der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 400 und TRGS 524,
- technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und spezielle Anforderungen an Baustelleneinrichtung, Lagerungs- und Entsorgungsmaßnahmen,
- arbeitsmedizinische Vorsorge nach der neuen ArbMedVV,
- Verantwortungsstrukturen (Leitung und Aufsicht) und der daraus abzuleitenden Haftung
Die fachkundige Person soll anschließend in der Lage sein, die folgenden Tätigkeiten im kontaminierten Bereich verantwortlich auszuführen:
- Durchführen und dokumentieren der Gefährdungsbeurteilung,
- Aufstellen eines baustellenbezogenen Arbeits- und Sicherheitsplanes,
- Einweisen der Beschäftigten in die jeweiligen Gefährdungen und die erforderlichen
Schutzmaßnahmen der Arbeits- oder Baustelle, - Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung,
- Veranlassen eventuell zusätzlich erforderlicher Ermittlungen zu Gefahrstoffen,
- Veranlassen erforderlicher Messungen in der Luft der Arbeitsbereiche,
- Bewerten der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen,
- Abstimmen der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen
aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren, - Fortschreiben des Arbeits- und Sicherheitsplans,
- Überwachen der einzuhaltenden sicherheitstechnischen Maßnahmen.
Inhalte
- Übersicht der Änderungen für Tätigkeiten mit Kontaminationen
- Gefahrstoffverordnung, TRGS
- Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV
- TRGS 524
- Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren
- Persönliche Schutzausrüstung
- Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen
- Verantwortungsstrukturen
Abschluss
Teilnahme-Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das den Titel, die Inhalte und die Dauer der Schulung bestätigt. Damit können Sie Ihre Qualifikation bei Behörden, Audits, Bewerbungen, Auftraggebern oder firmenintern nachweisen.Referent
- Dipl.-Geol. Andreas B. Eberstein, safety & more, Norderstedt
Unterrichtszeiten
| 09:00 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
| 09:00 | Begrüßung und Einführung |
| 09:15 | Übersicht der Änderungen für Tätigkeiten mit Kontaminationen |
| 10:00 | Kaffepause |
| 10:15 | Gefahrstoffverordnung, TRGS |
| 11:15 | Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge |
| 11:45 | TRGS 524 (Teil 1) |
| 12:15 | Mittagspause |
| 13:00 | TRGS 524 (Teil 2) |
| 13:30 | Arbeitsbereiche, Arbeitsverfahren |
| 14:30 | Persönliche Schutzausrüstung |
| 15:00 | Kaffepause |
| 15:15 | Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen |
| 15:45 | Verantwortungsstrukturen |
| 16:15 | Abschlussdiskussion |
| 17:00 | Ende der Veranstaltung |
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Termine
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27.11.2026
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19.03.2027
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24.06.2027
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24.09.2027
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26.11.2027
Seminargebühren
| Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |