Das Verpackungsgesetz
Eintägiges Online-Seminar zum Verpackungsgesetz im Wandel zwischen Plastiksteuer und EU-Recht (PPWR, Plastiksteuer, Einwegkunststofffondsgesetz)
Was kommt noch alles auf uns zu und was ändert sich wann?
Nachdem die EU von Ihren Mitgliedsländern bereits seit Januar 2021 eine Plastikabgabe fordert, zieht der Bund nun nach. In Zukunft sollen die Kosten für Produkte und Verpackungen aus Einwegkunststoffen Form einer Plastiksteuer auf die herstellenden Unternehmen umgelegt werden. In diesem Seminar erfahren Sie wie das im Detail umgesetzt werden soll und was sich für ihr Unternehmen in Zukunft ändert.
Die Mengen von Einwegverpackungen und -produkten aus Kunststoff steigen seit Jahren stetig an. Die sogenannte Plastiksteuer ist eine stattliche Abgabe, die auf Produkte, Verpackungen und Abfall aus Einwegkunststoff anfällt. Die Betonung liegt hier auf „Einweg“, recycelbares Plastik ist davon also ausgenommen. Damit ist die Steuer nicht nur für Deckung der Staatskosten gedacht, sondern hat auch Lenkungscharakter. Die Hoffnung ist, dass Unternehmen auf umweltfreundlichere Alternativen umsteigen und sich dadurch die Nachhaltigkeitsbilanz der deutschen Wirtschaft verbessert.
Die EU-Statistikbehörde hat für das Jahr 2021 Verpackungsmüll von 19,7 Millionen Tonnen in Deutschland festgestellt. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung einer Plastiksteuer als Maßnahme zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Logistik und Industrie.
Mit Ausnahme von Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, für die Unternehmen seit dem 01. Januar 2024 abgabepflichtig sind, finanzierte Deutschland diese Plastiksteuer der EU bisher aus dem Staatshaushalt. Das wird sich nun ändern. Im Januar 2024 beschloss die Bundesregierung, die Kosten für die Abgabe an die EU durch eine Plastiksteuer vollständig auf die Unternehmen umzulegen und sämtliche, nicht recycelbare Plastikabfälle zu besteuern. Nach diesen Plänen werden alle Unternehmen, die Einwegkunststoffe produzieren oder importieren, zukünftig zur Zahlung verpflichtet.
Zielgruppe
Entsorgungsbetriebe, Hersteller und Vertreiber von Kunststoffen, Baustoffhandel, Bauzulieferer, Abfüllbetriebe, Lebensmittelhandel
Inhalte
- Wir klären zusammen welche Ziele mit der neuen Plastiksteuer verfolgt werden, und für wen Sie gilt.
Mit diesen Plänen ist die Bundesregierung nicht allein. Zum Beispiel nehmen Spanien und Italien schon seit 2023 bzw. 2024 die dort ansässigen Unternehmen mit einer Kunststoffsteuer in die Pflicht.
Einige Branchenverbände äußern Kritik an der Einführung der Plastiksteuer. Sie befürchten, dass das gewünschte Ziel verfehlt wird, indem Unternehmen die Kosten für die Abgabe auf Ihre Preise aufschlagen oder auf Verbundverpackungen umsteigen.
- Wir besprechen die wichtigsten Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien im Zusammenhang mit dem KreislaufwirtschaftsG und des VerpackungsG.
- Wir bereiten Ihr Unternehmen auf die neuen Regeln, und damit verbundenen Konsequenzen, als auch welche möglichen nachhaltigen Alternativen sich anbieten, vor.
- Wir besprechen die Registrierungspflichten für abgabepflichtige Unternehmen und deren Umsetzung in der Praxis.
Auf welche Einwegverpackungen die Steuer erhoben wird, und in welcher Höhe, besprechen wir ebenfalls. Auch werden mögliche Sammelsysteme und deren logistische Herausforderung und Umsetzung besprochen.
Unser Seminar wird Sie innerhalb eines Tages auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Diskussionen und Umsetzung in der Praxis auf dem Laufenden halten und Sie für die bevorstehende nachhaltige Umstellung in Ihrem Unternehmen fit machen.
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Referent
- Dr. Philipp Beck, Vorstand der mplan eG München
Unterrichtszeiten
10:00 - 16:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Download
- Herunterladen
- Herunterladen
-
Wenn möglich öffnen Sie bitte das Anmeldeformular direkt im Adobe Acrobat Reader und nicht über den Browser.
Seminargebühren
Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |