Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Eintägiger Auffrischungslehrgang mit Zertifikat zu rechtlichen Neuerungen im Arbeitsschutz gem. § 22 SGB VII und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001)
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit darin, Arbeitsplätze sicher zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ zusammen mit der DGUV Regel 100-001.
Laut § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer/Arbeitgeber den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
In der DGUV Regel 100-001 heißt es dazu unter dem Punkt 4.2.6 erläuternd:
„Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie ... eine Ausbildung und auch eine regelmäßige Weiterbildung, ... . Der Sicherheitsbeauftragte kann ohne die Kenntnisse, die er dort erwirbt, seine Aufgabe nicht sachgerecht und vollständig erfüllen.“
Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte gibt in Kap. 2.5 einen groben zeitlichen Rahmen für Wiederholungsschulungen vor:
„Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.“
Der eintägige Lehrgang bietet Ihnen:
- Einen handlungsorientierten Überblick über aktuelle rechtliche Neuerungen
- Praktische Beispiele und Praxishilfen für den betrieblichen Alltag
- Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen
Zielgruppe
- Sicherheitsbeauftragte, die bereits eine Grundausbildung absolviert haben
- Unternehmensberater
- Betreuende Sicherheitsfachkräfte
- Interessierte Mitarbeiter
Dient auch der Weiterbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Inhalte
- Rechtliche Neuerungen (DGUV Vorschrift 1 Prävention, ArbeitstättenVO, GefahrstoffVO)
- Rechtliche Neuerungen BetriebssicherheitsVO, Unfallverhütungsvorschriften, die aufgrund der BetrSichV außer Kraft gesetzt sind, Umsetzung Lärmrichtlinie
- Arbeitsschutzorganisation / Erste Hilfe / Brandschutz
- Handlungshilfen zum Ermitteln von Gefährdungen am eigenen (oder frei gewählten) Arbeitsplatz (betreute Gruppenarbeit, teilnehmerorientiert)
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
(für Termine mit dem Hinweis "in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie" stellt die Karl-Meyer Akademie die Zertifikate aus!)Referenten
- Dipl.-Ing. Werner Körner, Sicherheitsingenieur/Qualitätsauditor, Rödermark
- Ralf Becker, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Industriepark Höchst, Frankfurt am Main
- Michael Christinck, Karl Meyer Akademie, Hamburg
Kooperationspartner
Unterrichtszeiten
09:00 - 17:15 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
09:00 | Begrüßung |
09:15 | Rechtliche Neuerungen (DGUV Vorschrift 1 Prävention, ArbeitstättenVO, GefahrstoffVO) |
10:15 | Kaffepause |
10:45 | Rechtliche Neuerungen BetriebssicherheitsVO, Unfallver-hütungsvorschriften, die aufgrund der BetrSichV außer Kraft gesetzt sind, Umsetzung Lärmrichtlinie |
11:45 | Arbeitsschutzorganisation/Erste Hilfe/Brandschutz |
12:45 | Mittagspause |
13:45 | Handlungshilfen zum Ermitteln von Gefährdungen am eigenen (oder frei gewählten) Arbeitsplatz (betreute Gruppenarbeit, teilnehmerorientiert) |
15:15 | Besprechung der Ergebnisse |
16:30 | Erfahrungsaustausch |
17:15 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
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Termine
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22.05.2025Hamburg
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22.05.2025Online-Live-Seminar in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie
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06.11.2025Hamburg
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06.11.2025Online-Live-Seminar in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie
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10.11.2025Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: | 445,00 € zzgl. MwSt. |
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