Aktualisierungskurs - Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit

Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß § 28 Abs.3 der GenTSV (2019) für Personen mit entsprechender Sachkundevoraussetzung, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben

Beschäftigte dürfen mit gentechnischen Arbeiten nur beauftragt werden, wenn sie ausreichend qualifiziert sind. Projektleiter und Beauftragte müssen im Rahmen der erforderlichen Sachkunde den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen.

Im März 2021 trat die neue GenTSV in Kraft. Die Verordnung enthält in §28 eine Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die biologiche Sicherheit nach 5 Jahren.

Projektleiter und Beauftragte, die bereits eine anerkannte Fortbildung besucht haben, müssen gemäß der Novelle der GenTSV ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre in einem anerkannten Aktualisierungs-Lehrgang auffrischen.

Sie erhalten aktuell und praxisnah in einem Tag die erforderlichen Kenntnisse zur Erhaltung der Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit nach §28 der neuen Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV).

Ziele

Der Lehrgang dient Projektleitern und Beauftragten für die biologiche Sicherheit, die bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben, ihre Kenntnisse zu vertiefen und zu aktualisieren.

Sie weisen mit der Teilnahme an dem anerkannten Lehrgang die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach §28 GenTSV nach.

Zielgruppe

  • Biologen, Chemiker, (Tier-)Mediziner, Ingenieure, die als Projektleiter oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit tätig sind und bereits einen anerkannten Grundkurs besucht haben.
  • Führungskräfte, die Wissen auf dem Gebiet des aktuellen Gentechnikrechts benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Sonstige Personen, die Ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen.

Inhalte

Aktuelle Regelungen zur Anwendung der Gentechnik und in anderem öffentlichem Recht:

  • Internationale und nationale Vorschriften
  • Neue Anforderungen der Novelle der GenTSV und Änderungen gegenüber der bisherigen GenTSV.
  • Neuerung zu Rechten und Pflichten von Betreibern, Projektleitern und BBS
  • Fragen zur Antragstellung und zu Anzeigen nach GenTG und verwandten Rechtsgebieten: Arbeitsschutz, Seuchenrecht, Transportrecht und sonstige Rechtsvorschriften
  • Häufige Fragen aus der Praxis

Aktuelles zur Risikobewertung und Sicherheitseinstufung:

  • Aktuelles zu Sicherheitsaspekten bei der Risikobewertung und im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
  • Neue Aspekte und mögliche Probleme bei der Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten

Bau- und Ausrüstung:

  • Neue Aspekte und mögliche Probleme sicherheitsrelevanter Geräte und Einrichtungen

Aktuelle Fragen aus der Praxis:

  • Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
  • Organisatorische Maßnahmen, sichere Arbeitsweise, bewusstes Handeln,
  • ggf. Gentherapie, Freisetzung

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Tobias Jacobi, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    Rheinland-Pfalz, Mainz
  • Dr. Jürgen Mertsching, Consultingbüro MERTSCHING-BIOSAFETY

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Download

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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