Windenergie an Land -
Neuregelungen im Artenschutz
Halbtägiges Online-Live Seminar zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG)
In diesem halbtägigen Online-Live Seminar werden die aktuellen Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG) behandelt. Die neuen Regelungen sollen die Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten erleichtern und den Bau sowie Betrieb der Anlagen fördern.
Durch die Umsetzung der EU-Notfallverordnung entfallen in Windenergiegebieten Umweltverträglichkeitsprüfungen und spezielle artenschutzrechtliche Fachbeiträge. Zudem wird auf bereits vorhandene Daten für artenschutzrechtliche Bestandserfassungen zurückgegriffen. Für Planungen außerhalb dieser Gebiete gelten die neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 1. Februar 2023 in Kraft trat, wurden unter anderem folgende Maßnahmen eingeführt:
- Schaffung bundeseinheitlichen Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung, um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Erleichterungen im Bereich Artenschutz für das Repowering von Windenergieanlagen an Land.
- Die Entwicklung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz, die durch finanzielle Beiträge der Anlagenbetreiber unterstützt werden.
- Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Identifizierung von Flächen für den Ausbau der Windenergie.
Diese Änderungen werfen viele Fragen auf für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Projektträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
- Was versteht man unter „vorhandenen Daten“?
- Welche Regelungen gelten ab wann?
- Wie werden die neuen Regelungen auf bestehende Windanlagen angewandt?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
Im Seminar werden diese praxisrelevanten Fragen eingehend erörtert, der aktuelle Stand der Behördenpraxis beleuchtet und relevante Entscheidungen der Rechtsprechung vorgestellt.
Ziele
Der Fokus des Seminars liegt auf den rechtlichen Änderungen, insbesondere in Bezug auf § 6 WindBG und das Bundesnaturschutzgesetz, sowie deren Auswirkungen auf die Anforderungen des Artenschutzrechts bei Genehmigungen für Windkraftanlagen.
Zielgruppe
Vertreter von ...
- Planungsbüros,
- Behörden,
- Kommunen
- und sonstige Interessierte
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- RA Ursula Philipp-Gerlach, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg
- RA Dirk Teßmer, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg
Unterrichtszeiten
09:00 - 12:00 Uhr |
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Seminargebühren
Seminargebühr: | 245,00 € zzgl. MwSt. |