Windenergie an Land -
Neuregelungen im Artenschutz
Halbtägiges Online-Live Seminar zur Anwendung der Änderungen zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land (§ 6 WindBG und §§ 45b-d BNatSchG)
Gravierende Änderungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Windenergiegebieten sollen zur Beschleunigung des Baus und Betriebs der Anlagen führen. Mit der Änderung des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist die EU-Notfallverordnung umgesetzt worden: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtlichen Fachbeiträge bei Planungen in Windenergiegebieten. Artenschutzrechtliche Bestandserfassungen entfallen, es soll auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden. Die Planungen außerhalb von Windenergiegebieten unterliegt den Neuregelungen der §§ 45b-d Bundesnaturschutzgesetz. Hieraus ergeben sich viele Fragen für Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, Vorhabenträger, Planungsbüros und Kommunen:
- Wann liegt ein Windenergiegebiet vor?
- Was bedeutet „vorhandene Daten“?
- Ab wann gilt welche Regelung?
- Wie sieht es mit der Anwendung der Regelungen auf Bestandsanlagen aus?
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Minderungsmaßnahmen angeordnet werden?
- Wie wird der finanzielle Ausgleich berechnet?
In dem Seminar werden die in der Praxis entstehenden Fragen besprochen, der aktuelle Stand der Behördenpraxis diskutiert und aktuelle Rechtsprechung referiert.
Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, werden ...
- bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie
- artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, - Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern,
- Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau;
eingeführt.
Ziele
Schwerpunkt des halbtägigen Online-Seminars sind die aktuellen rechtlichen Änderungen, insbesondere des § 6 WindBG und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Hinblick auf die geltenden Anforderungen des Artenschutzrechts bei der Genehmigung von Windkraftanlagen.
Zielgruppe
Vertreter von ...
- Planungsbüros,
- Behörden,
- Kommunen
- und sonstige Interessierte
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- RA Ursula Philipp-Gerlach, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg
- RA Dirk Teßmer, PNT Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt & Hamburg
Unterrichtszeiten
09:00 - 12:00 Uhr |
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Seminargebühren
Seminargebühr: | 245,00 € zzgl. MwSt. |