Windenergie an Land - Neuregelungen im Artenschutz

Halbtägiges Online-Live Seminar zu Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land

Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022, welche am 01.02.2023 in Kraft trat, werden ...

  • bundeseinheitliche Standards für artenschutzrechtliche Prüfung zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land sowie
  • artenschutzbezogener Erleichterungen betr. Repowering von Windenergieanlagen an Land, - Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme durch das Bundesamt für Naturschutz unter finanzieller Beteiligung von Anlagenbetreibern,
  • Berücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau;

eingeführt.

Die Änderung des BNatSchG ist zusammen mit zahlreichen anderen Gesetzesänderungen zu betrachten:

  • Es werden die §§ 45b bis 45d und Anlagen 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz in das BNatSchG eingefügt und
  • die §§ 26, 54 und 74 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert.

Ebenfalls am 1.2.2023 trat das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) (BGBl. I S. 1353) in Kraft.

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz sollen die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land beseitigt und dieser dadurch deutlich beschleunigt werden:

  • Art. 1: Das neue Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG)
  • Art. 2: Änderungen des Baugesetzbuchs
  • Art. 3: Änderungen des Raumordnungsgesetzes
  • Art. 4: Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Ein Ende der gesetzgeberischen Aktivitäten ist noch nicht in Sicht. Auch auf EU-Ebene sollen weitere rechtliche Änderungen zu einem beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land führen (Entwurf EU-DringlichkeitsVO).

Ziele

Schwerpunkt des halbtägigen Online-Seminars sind die aktuellen rechtlichen Änderungen im Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere im Artenschutz.

Zielgruppe

Vertreter von ...

  • Planungsbüros,
  • Behörden,
  • Kommunen 

und sonstige Interessierte

Abschluss

Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • RA Ursula Philipp-Gerlach, Philipp-Gerlach & Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt
  • RA Dirk Teßmer, Philipp-Gerlach & Teßmer Rechtsanwälte, Frankfurt

Unterrichtszeiten

09:00 - 12:00 Uhr

Download

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Termine

  • Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 245,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen enthalten.

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