Das neue Verpackungsgesetz
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen
Das neue VerpackG ist am 05. Juli 2017 verabschiedet worden und befindet sich seitdem in ständiger Überarbeitung (zuletzt Sept. 2021).
Abgesehen von den kontinuierlichen Veränderungen der Verpackungsgesetzes sind für den konkreten Vollzug die sog. Prüfleitlinien (PLL) von Bedeutung. Bisher wurden
PLL Mengenstromnachweis Systeme
PLL Branchenlösungen
PLL Vollständigkeitserklärungen
von der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf Grundlage des § 26 (1) Nr. 28 VerpackG veröffentlicht.
Zu diesen Entwicklung sind natürlich die gesetzlichen Veränderungen von hoher Bedeutung. Zu dem seit 2019 vollständig in Kraft getrtetenem VerpackungsG kommen weiter Veränderungen aus 2020 und 2021 (bspw. neue Definitionen wie Verbundverpackungen, Bevollmächtigter, Fuliment Dienstleister (...) aus § 3 VerpackG; Verbot von Kunststofftragetaschen aus § 5 VerpackG; Informationspflichten aus § 14 VerpackG; Mindestrezyklatanteil aus § 30a VerpackG und einiges mehr.
Insofern ist es für alle die Verantwortung im Bereich der VerpackungsG tragen von hoher Bedeutung die aktuellen Entwicklungen zu kennen.
Inhalte
- Wie wirken sich die neuen Begriffsbestimmungen aus?
- Welche Folgen haben die weitgehende Gleichbehandlung von Umverpackungen und Verkaufsverpackungen?
- Rechtliche Grundlagen VerpackG und LAGA M37
– bin ich als Unternehmen überhaupt betroffen? - Welche Rolle spielen die Prüfleitlinien (PLL)?
- Was passiert eigentlich mit meinen lizenzierten Verpackungen? – Die Arbeit der dualen Systeme
- Wie ist das Verhältnis zu anderen Verordnungen, die ggf. den gleichen Materialstrom betreffen (bspw. Gewerbeabfallverordnung)?
- Registrierung – Lizenzierung – Mengenmeldungen – Vollständigkeitserklärung. Was muss bei welchem Schritt getan werden?
- Einstufung von Verpackungen, Materialien, Verpackungsbestandteilen, Transportverpackungen – Umverpackungen – Verkaufsverpackungen. Wie wird eine korrekte Einstufung vorgenommen?
- Wie bestimme ich die Menge der zu lizenzierenden Verkaufsverpackungsmengen richtig?
- Welche Rolle spielt der Sachverständige?
- Datenmeldung und Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung. Wie erledige ich diese Pflichten richtig?
- Welche höheren Anforderungen kommen auf die Branchenlösungen zu?
- Welche Folgen haben Verstöße gegen das VerpackG?
- Gesamtüberblick zu den Pflichten des neuen VerpackG
- Welche zusätzlichen Kosten sind schätzungsweise mit dem neuen VerpackG verbunden?
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dr. Philipp Beck, Vorstand der mplan eG München
Unterrichtszeiten
10:00 - 16:15 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Seminargebühren
Seminargebühr: | 445,00 € zzgl. MwSt. |
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