Verantwortung für Führungskräfte nach Arbeitsschutzrecht
Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Grundlagen, Pflichtendelegation und Rechtsfolgen
Der Unternehmer trägt immer die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im Unternehmen. Über die Delegation von Unternehmerpflichten im Rahmen zuzuweisender Aufgaben und Kompetenzen an Führungskräfte besteht seitens des Gesetzgebers die Möglichkeit, diesen Personenkreis persönlich in die Pflicht zu nehmen.
Die betrieblichen Verantwortlichen werden in das Arbeitsschutzrecht eingeführt. Dabei werden zunächst wichtige juristische Grundbegriffe erörtert und anschließend aufgezeigt, inwieweit die Verantwortung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Regelwerk verankert ist. An Beispielen wird verdeutlicht, wie die Pflichtendelegation praktisch umgesetzt werden kann und welche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Vorschriften möglich sind. Letztlich wird die besondere Bedeutung von Managementsystemen am Beispiel Arbeitsschutz betrachtet.
Ziele
Anhand praktischer Beispiele werden in diesem Seminar die Zusammenhänge zwischen Organisations-, Auswahl- und Aufsichtspflichten für die Teilnehmer nachvollziehbar erarbeitet.
Zielgruppe
Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Laborleiter Betriebsingenieure, Meister, Schichtführer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte.
Inhalte
Einführung in das Arbeitsschutzrecht
Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Auflagen
Termine gibt es zur Zeit nur auf Anfrage. Nutzen Sie das Online-Formular, um persönlich und unverbindlich Informiert zu werden, wenn für dieses Seminar neue Termine zur Verfügung stehen.
Geeignet für operative Mitarbeiter und Führungskräfte zur Vorbereitung auf die SCC-Prüfung gem. Dok. 016/017/018 im Anschluss an die SchulungAb 458,00 €zzgl. MwSt.
Rechte, Pflichten und Verantwortung als Fremdfirmenkoordinator, eintägiges Seminar zum sicheren Einsatz von Fremdfirmen im Unternehmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1)445,00 €zzgl. MwSt.
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