Lagerung von Gefahrstoffen

Eintägiges Seminar zu den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 und Kennzeichnungsregeln gemäß GHS-/CLP-Verordnung

Mit der TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern werden die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung konkretisiert. Die TRGS 510 unterscheidet sich beim Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514/TRGS 515) dadurch, dass die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften geregelt ist.

Die Praxis zeigt, dass gerade bei der Zusammenlagerung und Kennzeichnung Probleme auftreten können. Es wird auf die neuen Kennzeichnungsregeln gemäß der GHS-/CLP-Verordnung und das mittlerweile in die TRGS 510 integrierte sogenannte VCI-Zusammenlagerungskonzept eingegangen.

Weiterhin erhält die Gefährdungsbeurteilung zentrale Bedeutung.

Im Rahmen des eintägigen Seminars informieren wir Sie über die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, die betrieblichen Auswirkungen und den notwendigen Handlungsbedarf beim Lagern von Gefahrstoffen.

Zielgruppe

  • Gefahrstoffbeauftragte
  • Gefahrstoffverantwortliche
  • Lagerleiter
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Industriemeister
  • Verantwortliche Personen
  • Sicherheitsingenieure
  • Sonstige interessierte Personen

 Das Seminar eignet sich auch als Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte.

Inhalte

  • Gesetzlicher Überblick
  • Gefahrstoffverordnung
  • Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP
  • Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 510 im Überblick
  • Gefährdungsbeurteilung als zentrales Steuerungselement in der TRGS 510
  • Zusammenlagerung gefährlicher Stoffe
  • Betriebsanweisungen/Unterweisungen

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterrichtszeiten

09:30 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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