Auffrischung des Sachkundenachweises nach §11 ChemVerbotsV

Eintägige Fortbildungsveranstaltung für die Auffrischung der Sachkunde mit Bioziden und Pflanzenschutzmitteln entsprechend der Chemikalien-Verbotsverordnung 2017

Wer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die nach der CLP-Verordnung mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder mit dem Piktogramm GHS 08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und bestimmten H-Sätzen oder mit dem Gefahrenpiktogramm GHS 03 (Flamme über einem Kreis) oder mit dem Piktogramm GHS 02 (Flamme) und bestimmten H-Sätzen zu kennzeichnen sind an den privaten Endverbraucher abgibt, benötigt eine behördliche Erlaubnis und in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.  

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler diese so gekennzeichneten Produkte an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit einen Sachkundigen benennen.

Ziele

Die neue ChemVerbotsV aus 2017 fordert, sofern die Prüfung oder der Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV länger als sechs Jahre zurückliegt, dass eine Fortbildungsveranstaltung einer anerkannten Einrichtung besucht werden muss. Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung und die entsprechende Schulungsbescheinigung halten Sie Ihren eingeschränkten oder umfassenden Sachkundenachweis aktuell. Der bestehende Sachkundenachweis ist zum Seminar mitzubringen.

Zielgruppe

Inhaber des Sachkundenachweises nach §11 ChemVerbotsV (bzw. §5 der alten ChemVerbotsV). Mitarbeitende von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind. Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeitende, Gefahrstoffbeauftragte.

Inhalte

Wiederholung von Grundlagenkenntnissen: 

  • Das deutsche und europäische Chemikalienrecht 
  • Chemikalien-Verbotsverordnung 
  • Gefahrstoffverordnung 
  • Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde 
  • Eigenschaften von Gefahrstoffen 
  • Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen 
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen

Aktuelle Änderungen  

  • der ChemVerbotsV 
  • der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 
  • der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 
  • der Gefahrstoffverordnung 
  • des Abfall- und Gefahrgutrechts 

Übungen und Besprechung eigener Frage

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Unterrichtszeiten

08:00 - 16:00 Uhr

Download

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Für eine Anmeldung laden Sie sich bitte das Infomaterial herunter und senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail an mail@umweltinstitut.de, per Fax an 069/823493 oder per Post.

Seminargebühren

Seminargebühr: 790,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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