Qualifizierungsschecks des Landes Hessen

News erstellt am 18.04.2010

Seit April 2009 ist das Umweltinstitut Offenbach als zertifizierte Weiterbildungseinrichtung berechtigt Ihren Qualifizierungsscheck entgegenzunehmen.

Wer kann Qualifizierungsschecks in Anspruch nehmen?

Grundvoraussetzung:

Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer in einem kleineren oder mittleren Unternehmen (mit maximal 250 Beschäftigten) und haben ihren Hauptwohnsitz in Hessen.

Zielgruppe 1:
Sie sind älter als 45 Jahre und möchten durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern.

Zielgruppe 2:
Sie besitzen für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss.

In welchem Umfang werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert?

Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bei max. 500 Euro pro Person und Kalenderjahr gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zur Weiterbildung, die

  • von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und
  • der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen und
  • dem teilnehmenden Personenkreis Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vermitteln.


Wie können Interessierte einen Qualifizierungsscheck erhalten?
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen die zum Förderinstrument Qualifizierungsschecks beraten sind in der Liste der hessischen Beratungsstellen erfasst. Die Liste kann über unten stehenden Link abgerufen werden:
www.qualifizierungsschecks.de/beratungsstellen/liste-der-beratungsstellen/index.htm

Benötigen Sie weiterführende Informationen?
www.qualifizierungsschecks.de oder direkt bei uns unter 069 810679

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