Das neue Verpackungsgesetz

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen

Das neue VerpackG ist am 05. Juli 2017 verabschiedet worden und befindet sich seitdem in ständiger Überarbeitung (zuletzt Sept. 2021).

Abgesehen von den kontinuierlichen Veränderungen der Verpackungsgesetzes sind für den konkreten Vollzug die sog. Prüfleitlinien (PLL) von Bedeutung. Bisher wurden

PLL Mengenstromnachweis Systeme

PLL Branchenlösungen

PLL Vollständigkeitserklärungen

von der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf Grundlage des § 26 (1) Nr. 28 VerpackG veröffentlicht.

Zu diesen Entwicklung sind natürlich die gesetzlichen Veränderungen von hoher Bedeutung. Zu dem seit 2019 vollständig in Kraft getrtetenem VerpackungsG kommen weiter Veränderungen aus 2020 und 2021 (bspw. neue Definitionen wie Verbundverpackungen, Bevollmächtigter, Fuliment Dienstleister (...) aus § 3 VerpackG; Verbot von Kunststofftragetaschen aus § 5 VerpackG; Informationspflichten aus § 14 VerpackG; Mindestrezyklatanteil aus § 30a VerpackG und einiges mehr.

Insofern ist es für alle die Verantwortung im Bereich der VerpackungsG tragen von hoher Bedeutung die aktuellen Entwicklungen zu kennen.

Inhalte

  • Wie wirken sich die neuen Begriffsbestimmungen aus?
  • Welche Folgen haben die weitgehende Gleichbehandlung von Umverpackungen und Verkaufsverpackungen?
  • Rechtliche Grundlagen VerpackG und LAGA M37
    – bin ich als Unternehmen überhaupt betroffen?
  •  Welche Rolle spielen die Prüfleitlinien (PLL)?
  • Was passiert eigentlich mit meinen lizenzierten Verpackungen? – Die Arbeit der dualen Systeme
  • Wie ist das Verhältnis zu anderen Verordnungen, die ggf. den gleichen Materialstrom betreffen (bspw. Gewerbeabfallverordnung)?
  • Registrierung – Lizenzierung – Mengenmeldungen – Vollständigkeitserklärung. Was muss bei welchem Schritt getan werden?
  • Einstufung von Verpackungen, Materialien, Verpackungsbestandteilen, Transportverpackungen – Umverpackungen – Verkaufsverpackungen. Wie wird eine korrekte Einstufung vorgenommen?
  • Wie bestimme ich die Menge der zu lizenzierenden Verkaufsverpackungsmengen richtig?
  • Welche Rolle spielt der Sachverständige?
  • Datenmeldung und Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung. Wie erledige ich diese Pflichten richtig?
  • Welche höheren Anforderungen kommen auf die Branchenlösungen zu?
  • Welche Folgen haben Verstöße gegen das VerpackG?
  • Gesamtüberblick zu den Pflichten des neuen VerpackG
  • Welche zusätzlichen Kosten sind schätzungsweise mit dem neuen VerpackG verbunden?

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Philipp Beck, Vorstand der mplan eG München

Unterrichtszeiten

10:00 - 16:15 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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