Abfallrecht in der Praxis
Zweitägiges, bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aktualisierung der Fachkunde „Abfallbeauftragte/r“ im Sinne des § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Der Gesetzgeber hat in § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV festgelegt, dass die Fachkunde zum Abfallbeauftragten nur durch eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung, die mindestens alle zwei Jahre absolviert werden muss, aufrecht gehalten werden kann.
In der Praxis ergibt sich hieraus ein kontinuierliches Schulungserfordernis, welches i. d. R. „monatsscharf“ nachzuweisen ist. Bei Überschreiten der Frist muss die Fachkunde erneut erworben werden, d. h. ein viertägiger Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde wäre erneut zu belegen.
Eintägige Fortbildungsveranstaltungen sind "nur noch" für beauftragte Personen, die unterhalb der Grenzwerte zum Abfallbeauftragten liegen, geeignet.
Inhalte
Rechtliche Neuerungen im Überblick
Veränderungen im Kreislaufwirtschaftsrecht (KrWG vom 29.10.2020), BatterieG, AltölV, GewerbeV, ElektroG, geplante ErsatzbaustoffV ...)
Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft
- Überblick zu den Inhalten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (vom 29.10.2020).
- Einstufung und Deklaration von Abfällen als zentraler Ausgangspunkt betrieblicher Abfallwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen des betrieblichen Entsorgungsverhaltens
- Die Organisation der Entsorgung im Betrieb
Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
Wer muss einen Abfallbeauftragen bestellen? Wie ist mit bestellten Abfallbeauftragten umzugehen, die nach der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich sind? Welche Regeln an die persönliche (Vor-)Qualifikation und an die Zuverlässigkeit sind nun zu beachten? Was bedeutet die Verschärfung der Weiterbildungsverpflichtung?
Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Die Grundstruktur der neuen GewAbfV. Getrennthaltungszwang beim Erzeuger, Dokumentation von wirtschaftlich nicht zumutbar und technisch nicht möglich, der Zwang eine Sortieranlage anzufahren sowie deren technische Voraussetzungen, was passiert, wenn die Sortieranlage das konkrete Gemisch ablehnt, die 90/10 Regel, Kleinmengenregelungen und sonstige Ausnahmen (z. B. öffentlich zugängliche Abfallbehälter), Stand der Vollzugsvorschrift
Sorgfaltspflichten
- Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtssicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde
- Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftragung Dritter”, rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb
Entsorgungsverträge
Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen
Abschluss
Bundesweit staatlich anerkannte Fachkunde (Anerkennungsbehörde RP Darmstadt)Referent
- Reinhold Petri, Regierungsoberrat a. D., Regierungspräsidium Darmstadt
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 09:30 - 17:00 Uhr | |
2. Tag: | 09:00 - 15:00 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
1. Tag | |
09:30 | Begrüßung, Vorstellungsrunde und Erwartung der Teilnehmer |
09:45 | Rechtliche Neuerungen im Überblick |
10:45 | Kaffepause |
11:00 | Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft
|
12:30 | Mittagspause |
13:30 | Die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
|
14:45 | Kaffepause |
15:00 | Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) |
17:00 | Ende des Veranstaltungstages |
2. Tag | |
09:00 | Sorgfaltspflichten Teil 1 |
10:30 | Kaffepause |
10:45 | Sorgfaltspflichten Teil 2 |
12:15 | Mittagspause |
13:15 | Entsorgungsverträge |
15:00 | Abschlussdiskussion |
15:30 | Ausgabe der Zertifikate |
Download
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Termine
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18.-19.12.2024
-
05.-06.02.2025
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19.-20.05.2025Offenbach
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10.-11.09.2025Offenbach
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17.-18.11.2025
Seminargebühren
Seminargebühr: | 675,00 € zzgl. MwSt. |
Rabatt für EdDE-Mitglieder: | 10% Rabatt |
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