Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r
Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Der Lehrgang ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.
Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind.
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG) wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Der Beauftragte kann Maßnahmen vorschlagen, besitzt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.
Voraussetzung für die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem staatlich anerkannten Lehrgang.
Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten erlangt die beauftragte Person einen Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nur außerordentlich aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann (§ 58d BImSchG). Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz der „Stabsstelle“ zugeordnet. Immissionsschutzbeauftragte sind im Wesentlichen informierend und unterstützend tätig.
Zielgruppe
- Fach- und Führungskräfte, die Aufgaben in diesem
Bereich wahrnehmen und als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellt werden. - Führungskräfte, die Aufgaben in diesem Bereich
kontrollieren oder delegieren. - Fachkräfte, die am Aufbau von Umweltmanagementsystemen mitwirken und erweiterte Grundkenntnisse zu Anforderungen an den betrieblichen Immissionsschutz benötigen.
Inhalte
- Einführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und erlassene Verordnungen
Begriffsdefinitionen, Systematik, Regelungsinhalte, Verhältnis des deutschen Immissionsrechts zu den europäischen Regelungen, Umsetzungssystematik - Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten
Unternehmenssicht, Theorie und Praxis der Beauftragten, Pflichten, Rechte, Chancen und Hindernisse - Energieeinsparung ist Immissionsschutz
Sparsame und effiziente Verwendung von Energie, Energieeinsparpotenziale in Büro und Produktion - TA-Luft – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Regelungsinhalte, Geltungsbereich, Systematik der Anwendung, Anhänge - Emissionsüberwachung und Immissionsminderung
Eigenüberwachung der Emissionen, Techniken und Praxis der Emissionsüberwachung für Stäube und dampf- bzw. gasförmige Stoffe, Praxis der Emissionsmessung mit Gerätevorführung, Emissionserklärung (11. BImSchV) - Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
- Emissionsminderungstechniken
- Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Umweltschutz
- Chemische und physikalische Eigenschaften der Stoffe
Schadstoffarten und -klassen, Wirkung der Schadstoffe auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter - Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Technische und organisatorische Maßnahmen - Geräusche, Lärm
Wirkung auf den Menschen, Definition von akustischen Größen - TA-Lärm
Einschließlich physikalischer Grundlagen, Berechnungen, Beurteilung von Geräuschen, Messtechnik nach TA-Lärm, Durchführung der Messung - Erschütterungen
Wirkung auf den Menschen. Messung und Beurteilung - Grundlagen des Abfallrechts, Abfalleinstufung
Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadstofflose Verwertung von Abfall, Beschreibung möglicher Abfallstoffe (umwelterhebliche Eigenschaften, Mengen und Konzentrationen) - Abfallwirtschaft im Kraftwerk
Thermische Verwertung, Reinigung der Abgase - Einsatz von Sekundärbrennstoffen
Beispiel Zementindustrie, Entstehung und Lagerung von Abfall – Bezug zur 4. BImSchV - Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Anlagenbegriff, Vorgespräche - Antragsunterlagen, Verfahrensablauf, Rechtsschutz
- Abwasserprobleme bei BImschG genehmigten Anlagen
Fallbeispiele, z. B. Wasseraufbereitung für Kühlwasser, Betriebswasser sowie Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen - Minderung von Lärmemissionen
Technische Maßnahmen zur Minderung, planerische Instrumente, baulicher Schallschutz bei Industrieanlagen, Fallbeispiele erläutert anhand von Diapositiven - Lärmkarten im gebietsbezogenen Lärmimmissionsschutz
Abschluss
Zertifikat der Umweltinstitut Offenbach GmbH über die Teilnahme am staatlich anerkannten Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde des/der ImmissionsschutzbeauftragtenReferenten
- Walter Baumann, G+H Schallschutz GmbH, Ludwigshafen
- Roland Jöckel, Sachverständiger für Schallschutz, Mannheim
- Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA
- Marion Ruppel, Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen;
Regierungspräsidium Gießen - Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden
- Dipl.-Phys. Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim
- Dipl.-Ing. Rainer Heep, ehem. Evonik Technology & Infrastructure GmbH, Leiter Brandschutz Hanau
- Dr. Dipl-Chem. Claudia Hendann, Dreieich
- Dr. Alfred Stapelfeldt, Rechtsanwalt / Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Umweltrecht, Wiesbaden.
- Dipl.-Ing. (FH) Guido Fömmel, Technische Hochschule Bingen, Fachbereich 1 - Life Sciences and Engineering
- Gerald Römer, Leiter Umwelt und Behörden, Standortmanagement, Evonik Operations GmbH, Darmstadt
- Dipl.-Ing. Martin Heirich, Müller-BBM GmbH, Gelnhausen
- Dipl.-Ing. MSc. Matthias Hugo, Senior Manager EHS, Grace Europe Holding GmbH, Worms
Unterrichtszeiten
1. Tag: | 10:00 - 17:15 Uhr | |
2. Tag: | 08:30 - 18:00 Uhr | |
3. Tag: | 08:30 - 18:00 Uhr | |
4. Tag: | 08:30 - 16:45 Uhr |
Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
1. Tag | |
10:00 | Einführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und erlassene Verordnungen Verhältnis vom deutschen Immissionsrecht zu den euro-päischen Regelungen, Umsetzungssystematik |
13:00 | Mittagspause |
14:00 | Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten aus der Sicht des Unternehmens |
15:30 | Kaffepause |
15:45 | Energieeinsparung ist Immissionsschutz Dipl.-Ing. Norbert Nowak, Neuberg, ehem. Evonik Industries AG, Hanau |
17:00 | Ende des Veranstaltungstages |
2. Tag | |
08:30 | TA-Luft: Techn. Anleitung zur Reinhaltung der Luft |
10:00 | Kaffepause |
10:15 | Emissionsüberwachung und Immissionsminderung
Dipl.-Ing. Martin Heirich, Müller-BBM GmbH, Gelnhausen |
12:00 | Mittagspause |
13:00 | Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung Dipl.-Ing. Norbert Nowak, Neuberg, ehem. Evonik Industries AG, Hanau |
14:30 | Kaffepause |
14:40 | Emissionsminderungstechniken Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Glauche, Facility Management Beratung, Rödl & Partner, Nürnberg, Leiter des Richtlinienwesens GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e. V., Autor der Richtlinie GEFMA 190 "Betreiberverantwortung im Facility Management" |
16:35 | Kaffepause |
16:45 | Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Umweltschutz Dr. Manfred Stotz, ehem. Oberstaatsanwalt am Landgericht a.D., Frankfurt |
18:00 | Ende des Veranstaltungstages |
3. Tag | |
08:45 | Chemische und Physikalische Eigenschaften der Stoffe Schadstoffarten und -klassen, Wirkung der Schadstoffe auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter Dr. Jutta Witten, Hessisches Sozialministerium, Abt. Gesundheit, Wiesbaden |
10:00 | Kaffepause |
10:15 | Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Dipl.-Ing. Rainer Heep, ehem. Evonik Technology & Infrastructure GmbH, Leiter Brandschutz Hanau |
12:00 | Mittagspause |
13:15 | Geräusche, Lärm
|
15:00 | Kaffepause |
15:15 | Erschütterungen Dipl.-Phys. Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim |
16:00 | Kaffepause |
16:15 | Grundlagen des Abfallrechts, Abfalleinstufung Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadstofflose Verwertung von Abfall Abfallwirtschaft im Kraftwerk Einsatz von Sekundärbrennstoffen Dipl.-Ing. Tillmann Küpper, Oberinspektor, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden |
18:00 | Ende des Veranstaltungstages |
4. Tag | |
08:30 | Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG |
09:50 | Kaffepause |
10:00 | Antragsunterlagen, Verfahrensablauf, Rechtsschutz Marion Ruppel, Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen; |
11:00 | Mittagspause |
11:15 | Abwasserprobleme bei BImschG genehmigten Anlagen Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA |
12:15 | Kaffepause |
13:15 | Minderung von Lärmemissionen Walter Baumann, G+H Schallschutz GmbH, Ludwigshafen |
15:35 | Kaffepause |
15:45 | Lärmkarten im gebietsbezogenen Lärmimmissionsschutz Roland Jöckel, Sachverständiger für Schallschutz, Mannheim |
17:30 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
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Termine
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04.-07.12.2023Offenbach
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04.-07.03.2024Offenbach
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03.-06.06.2024Offenbach
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23.-26.09.2024Offenbach
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02.-05.12.2024Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: | 1.290,00 € MwSt.-frei |
Gem. § 4 Nr. 21a) bb) Umsatzsteuergesetz | |
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