Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Eintägige Schulung für die Ausbildung und die jährliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG und ASR A2.2) sowie DGUV-i 205-023
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Wichtige Funktionen des Brandschutzhelfers sind:
Etagenbeauftragter: Bei einem Brand treten besondere Gefahren auf, wenn Menschen bei Feuer unsicher sind, in Panik geraten und nicht wissen, was im Notfall rasch zu tun ist.
Im Falle eines Brandes veranlasst der Etagenbeauftragte die Räumung seines Zuständigkeitsbereiches (Abteilung, Etage usw.) und begleitet die Mitarbeiter oder z. B. Patienten zum festgelegten Sammelplatz.
Sicherungsposten: Überall dort, wo Arbeiten in einem Bereich mit erhöhter Brandgefahr nötig werden, bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und Überwachung dieser Arbeiten (gerade auch bei der Ausführung durch Fremdfirmen). Stellen diese Arbeiten selbst eine mögliche Ursache für die Entstehung eines Brandes dar, müssen vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und eine regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), DGUV Vorschrift 1., DGUV Information 205-023 sowie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ab.
DGUV Information 205-023: "Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern."
Ziele
Die Schulung lehrt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren. Außerdem werden notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen vermittelt.
Zielgruppe
Zukünftige oder bereits bestellte Brandschutzhelfer. Die Schulung eignet sich somit für die Erstausbildung aber auch für die Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung nach spätestens 3 - 5 Jahren.
Inhalte
Die gemeinsame Löschübung macht Sie fit für den Ernstfall
- Bedeutung des Brandschutzes
- Verbrennungsvorgang und Brandverlauf
- Flucht- und Rettungswege
- Organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Besondere Risiken im Betrieb
- Brandlasten
- Feuer- und Heißarbeiten
- Tätigkeit von Fremdfirmen
- Feuergefährdete Bereiche
- Elektrische Anlagen
- Aufgaben des Brandschutzhelfers und Handlungshilfen zur Wahrnehmung der Verantwortung
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
- Löschübung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
- Löschmittel und Löschtaktik
- Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten und Löschdecke
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Michael Bellinger, Brandschutz Lehmann - Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, Mainz
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Termine
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14.11.2024Offenbach
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27.03.2025Offenbach
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20.11.2025Offenbach
Seminargebühren
Seminargebühr: | 398,00 € zzgl. MwSt. |