Denkmalschutz als Zuständigkeitsfeld der Umweltbaubegleitung

Eintägiges Online-Seminar zum Thema Denkmalschutz im Baugeschehen – Handwerkszeug für die Planungsphase, Bauabläufe und Schnittstellen zu anderen Themen rund um den Bau.

Die Archäologie – der Endgegner im Gelände?

Kultur ist Länderhoheit: Zuständigkeiten, Gesetze und Besonderheiten in den 16 Bundesländern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Denkmal-Pflichten der Vorhabenträger – und was bedeutet dies für das Projekt?

Wo Pflichten sind, ergeben sich da auch Rechte oder zusätzliche Möglichkeiten?

Ein Bauvorhaben in zuvor unberührtem Boden bringt oft denkmalschutzrechtliche Konflikte mit sich. Scheinbar unsichtbar liegen die meisten Bodendenkmale unter der Erde. Bei einer Zerstörung durch den Bau sollen alle Informationen und Funde des Denkmals archiviert werden, um sie für die spätere fachliche Auswertung und Erforschung zu erhalten. Was bedeutet das? Und wie kann der zeitliche Rahmen dafür abgeschätzt werden? Was gibt es außerdem im Umfeld von Baudenkmalen zu beachten?

Im UVPG ist das kulturelle Erbe als Schutzgut enthalten und muss folglich in der UVP berücksichtigt werden – in der Bauausführung ist oftmals eine frühe Kontaktaufnahme zu archäologischen Fachfirmen angezeigt.

Während sich für andere Schutzgüter längst Routinen in der Bearbeitung und Berücksichtigung etabliert haben, liegt der Umgang mit Boden- und Baudenkmalen für die Planenden oftmals im Dunkeln. So werden hohe Aufwände oder umgehbare Konfliktpunkte übersehen und es wird viel zu spät erkannt, wie die zeitlichen Aspekte im Bauablauf einzuflechten sind – oder es gewesen wären.

Unnötige Baustopps und Verzögerungen sind die Folge und führen zu Ärger und Verdruss beim Vorhabenträger. Werden die Denkmalbelange nicht rechtzeitig berücksichtigt und der Umgang transparent dargelegt, steht das Projekt im Fokus der zuständigen Denkmalämter und wird genauestens überwacht und mit zusätzlichen Nachweisforderungen versehen.

Die Umweltbaubegleitung ist, je nach Auftragssituation, potenziell mit dem Schutzgut kulturelles Erbe betraut. Was ergeben sich daraus für Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase? Kann jedes Bodendenkmal ausgegraben werden? Gibt es No-Goes oder absehbare sehr aufwendige Denkmalflächen? Welche Maßnahmen schützen ggf. das Denkmal und somit seine Ausgrabung?

Wie bestimme ich den zeitlichen Rahmen für die archäologischen Arbeiten und stelle eine passende Anfrage bei einer archäologischen Fachfirma? Was können nichtinvasive Voruntersuchungen leisten – und was nicht? Was können Sondageschnitte leisten?

Welche Möglichkeiten gibt es, bei Zeitdruck, Schlechtwetter oder aufwendigen Befunden eine Dokumentationsweise zu fordern, die auf dem Bau Arbeit bzw. Arbeitszeit erspart – und was bedeutet dies für die Nacharbeiten und daraus resultierenden Kosten? In welchen Fällen kann ggf. sogar bauseitig Technologie zur Unterstützung eingesetzt bzw. angeboten werden?

Die Informationen werden abgerundet mit Erfahrungen aus der Praxis, Beispielen unterschiedlichster Bau- und Denkmalsituationen, sowie dem Aufzeigen von Missverständnissen und Stolperfallen im Kontakt mit archäologischem Fachpersonal von Ämtern und Firmen.

Zielgruppe

  • Landschaftsdienstleister und Projektentwickler, Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner
  • Wald- und Naturpfleger, Umweltplaner und ökologische Gutachter, Planungsbüros, Ingenieure, Architekten, Raumplaner, Biologen und Geographen
  • Unternehmen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Hoch- und Tiefbau, Straßenbau, Ingenieurbau, Verkehrsbetriebe, Netzausbaufirmen, Breitbandgesellschaften
  • Renaturierer, Kiesgruben-Betreiber
  • Baustoff-, Baumaschinen- und Pflegegerätehandel, Ver- und Entsorgungsunternehmen, ausführende Firmen im Bau- und Landschaftspflegebereich
  • Öffentliche Auftraggeber, Behördenvertreter, Umwelt-, Planungs-, Zulassungs- und Überwachungsbehörden

Inhalte

Überblick zu Boden- und Baudenkmälern in Deutschland

  • Überblick zum Spektrum der Denkmalarten und ihrer Erhaltung in Abhängigkeit von Region, Bodenart, Bewirtschaftung und Gewässern
  • Archäologisch fachgerechte Dokumentation von Bodendenkmälern und Bergen von Funden, inkl. zusätzlicher Möglichkeiten bei Zeitdruck, Schlechtwetter, Funde von besonderem Wert u.ä.
  • Konfliktfelder und Synergien an den Schnittstellen von Denkmal- zu Boden- und Umweltschutz

Was müssen Vorhabensträger beachten?

  • Boden- und Baudenkmale als Schutzgüter im UVPG
  • Reichweite und Grenzen der Verantwortlichkeit des Vorhabenträgers: Was gilt denkmalrechtlich als Eingriff in ein Denkmal oder sein Erscheinungsbild (bes. Baudenkmale)?
  • Gesetzeslage und Richtlinien in verschiedenen Bundesländern (und die Besonderheit der Ausschließlichen Wirtschaftszone)
  • Amts- und Ausführungszuständigkeiten in verschiedenen Bundesländern (und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone)
  • Umweltbaubegleitung als Zuständigkeitsfeld bzgl. Denkmalschutz
    • Notwendiges Handwerkszeug in der Projektplanung
    • Denkmalschutz als Aufgabe der Bauüberwachung
    • Häufige Stolperfallen/Missverständnisse und ihre Konsequenzen
  • Denkmalschutz als möglicher Baustein in der positiven Außenwahrnehmung des Bauprojektes und der Vorhabenträgerin

Aus der Praxis:

  • Projektbeispiele von der Planung bis zur Bauausführung
  • Was tun, wenn das Baugrundstück ganz oder teilweise von einem archäologischen Denkmal berührt ist? Was tun zur Klärung bei Denkmalverdacht?
  • Was tun bei unerwartetem Denkmalverdacht im Bauablauf? Welche Verpflichtungen und Möglichkeiten bestehen?
  • mögliche Auswirkungen der Nichtbeachtung des Denkmalschutzes im Zusammenhang mit dem Projekterfolg
  • Wo bekomme ich eine objektive denkmalrechtliche Beratung?

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dipl.-Prähist. Binnie Feierabend, IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen, Halle (Saale)

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 495,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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