Hubarbeitsbühnen sicher einsetzen

Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.

Unsere Schulung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen des Befähigungsnachweises gemäß DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 Nr. 2.1 „Beschäftigungsbeschränkung“ und DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Ziel ist es, Teilnehmende mit den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Unsere Schulung ist darauf ausgerichtet, den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und spezifische Anforderungen zu vermitteln, um das Unfallrisiko und daraus resultierende Betriebsunfälle zu minimieren. Der erfolgreiche Abschluss führt zur Erlangung des Befähigungsnachweises.  

Beachten Sie, dass die Unterweisung zum sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen nach Empfehlung alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden sollte. 

Zielgruppe

Mitarbeitende, die Hubarbeitsbühnen bedienen sollen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Anforderungen: Für eine Teilnahme müssen die Teilnehmenden das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Nachweis zur Unterweisung für die verwendete persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist erforderlich.

Inhalte

  • Rechtliche Vorschriften gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 
  • Verantwortung und Aufgaben des Bedieners 
  • Aufbau und Funktion verschiedener Hubarbeitsbühnen und deren Sicherheitsanforderungen 
  • Grundlagen der Bedienung und Verwendung von Hubarbeitsbühnen  
  • Praktische Übung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen 
  • Theoretische und praktische Prüfung 

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Kooperationspartner

Unterrichtszeiten

08:00 - 12:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Seminargebühr: 250,00 € zzgl. MwSt.
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