Die IED-Richtlinie

Eintägiges Seminar zur Umsetzung der IED-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den betrieblichen Umweltschutz. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sind am 2. Mai 2013 die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (Industrieemissionsrichtlinie 2010 / 75 / EU, engl. Industrial Emissions Directive) in Kraft getreten.

Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.

In Deutschland sind circa 9000 Anlagen von den Neuregelungen betroffen und werden entsprechend der Richtlinie „IED-Anlage“ genannt. Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.

Neu ist z. B. bei Beantragung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine IED-Anlage die Einreichung eines Ausgangszustandsberichtes. Ziel dieses neuen Instrumentes ist es, den Ist-Zustand des Bodens und des Grundwassers des Standortes einer Anlage vor der Inbetriebnahme zu dokumentieren und ggf. zukünftige negative Veränderungen, insbesondere nach Stilllegung der Anlage, erkennen zu können.

Ziele

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer für die durch die IED-Richtlinie hervorgerufenen Veränderungen in der deutschen Umweltgesetzgebung zu sensibilisieren und einen Überblick über die Auswirkungen der IED-Richtlinie zu geben.

Staatliche Anerkennung: Das Seminar ist mit Bescheid des RP Darmstadt (Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden) vom 17.03.2014 als Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV staatlich anerkannt.

Zielgruppe

  • Umweltbeauftragte, speziell Immissionsschutzbeauftragte
  • Betriebsleiter, Anlagenverantwortliche, sonstige Führungskräfte
  • Mitarbeiter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
  • Sachverständige, Umweltgutachter, Prüflaboratorien und Messinstitute
  • Sonstige Interessierte

Inhalte

Folgende Fragen werden diskutiert:

  • Auf welche Bereiche der Umweltgesetzgebung hat die IED-Richtlinie Einfluss?
  • Wie verfährt die Behörde?
  • Was ändert sich bei der Genehmigung von Anlagen?
  • Was ändert sich bei der Überwachung von Anlagen?
  • Welche Fristen gelten zur Umsetzung der IED-Richtlinie?
  • Was ist ein „Ausgangszustandsbericht“?
  • Wie sind die Auskunftspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage geregelt?
  • Wie ändern sich die Überprüfungs- und Überwachungspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage?
  • Wie erfolgt die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen?
  • Wo finde ich die notwendigen und relevanten Informationen (BVT-Merkblätter (BREF) und BVT-Schlussfolgerungen)?
  • Erste Erfahrungen aus der Praxis

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Hans-Peter Ziegenfuß, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat,
    Referatsleitung, Referat II 6 "Anlagenbezogene Luftreinhaltung, anlagenbezogenes Immissionsschutzrecht", Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Unterrichtszeiten

09:30 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Download

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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