So erwerben Sie die Fachkunde für Faserstäube (TRGS 521) richtig!

News erstellt am 04.09.2019

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 512 Nr. 3.4 Abs.5). Zudem wird bei vielen Sanierungs-Ausschreibungen eine Fachkunde gem. TRGS 521 für Arbeiten mit künstlichen Mineralfasern verlangt, meist zusammen mit der Asbest-Sachkunde.

Das Umweltinstitut bietet einen fünftägigen Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF) an. Dieser Lehrgang vermittelt die qualifizierte Fachkunde nach TRGS 521.

Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 (staatlich anerkannter Sachkundelehrgang).

Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV.

Zudem bietet das Umweltinstitut einen eintägigen Lehrgang an, der als Aufsatzmodul zur Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 im Bereich KMF- Sanierung dient, wenn der Asbest-​Lehrgang gem. TRGS 519 Anlage 3 bereits besucht wurde, sowie der Fachkunde für KMF-​Instandhaltungsarbeiten, wenn der Asbest-​Lehrgang für Asbestzementprodukte TRGS 519, Anlage 4 bereits besucht wurde.

 

 

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