Die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED)
IED 2.0 – Die Neuregelungen in der Praxis: Eintägiges Seminar zur rechtssicheren Umsetzung für Betreiber und Immissionsschutzbeauftragte. Staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV.
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
Am 2. Mai 2013 sind die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) in Kraft getreten. Mit der grundlegenden Revision der IED durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 kommen umfassende neue Pflichten auf die Betreiber zu. Die Umsetzung in nationales Recht (u. a. Anpassungen im BImSchG, WHG, KrWG sowie neue Verordnungen wie die 45. BImSchV) ist bis zum 1. Juli 2026 vorgeschrieben.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind ca. 13.000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit etwa 55.000 Industrieanlagen. Betroffen sind besonders emissionsintensive Branchen wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittel- und Metallverarbeitung, Abfallbehandlung, Textilindustrie sowie nun auch erweiterte Bereiche (wie Batteriezellfertigung oder Bergbau). Die Zuordnung erfolgt abgestimmt mit der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen.
Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.
Ziele
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer für die aktuellen Veränderungen durch die IED-Novelle in der deutschen Umweltgesetzgebung zu sensibilisieren und praxisnahe Handlungsoptionen für die betriebliche Umsetzung aufzuzeigen.
Staatliche Anerkennung: Das Seminar ist mit Bescheid des RP Darmstadt (Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden) vom 17.03.2014 als Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV staatlich anerkannt.
Zielgruppe
- Umweltbeauftragte, speziell Immissionsschutzbeauftragte
- Betriebsleiter, Anlagenverantwortliche, sonstige Führungskräfte
- Mitarbeiter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
- Sachverständige, Umweltgutachter, Prüflaboratorien und Messinstitute
- Sonstige Interessierte
Inhalte
Folgende Fragen werden diskutiert:
- Auf welche Bereiche der Umweltgesetzgebung hat die IED-Revision (Richtlinie (EU) 2024/1785) Auswirkungen?
- Welche Fristen gelten für die Umsetzung in deutsches Recht und im Betrieb?
- Welche Anforderungen gelten künftig an das verpflichtende Umweltmanagementsystem (UMS)?
- Wie verfahren die Behörden bei Genehmigungs- und Überwachungsverfahren nach den neuen BVT-Maßstäben?
- Welche Fristen gelten zur Umsetzung der IED-Richtlinie?
- Was ist ein „Ausgangszustandsbericht“?
- Wie sind die Auskunftspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage geregelt?
- Wie ändern sich die Überprüfungs- und Überwachungspflichten für die Betreiber einer IED-Anlage?
- Wie erfolgt die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen?
- Wo finde ich die notwendigen und relevanten Informationen (BVT-Merkblätter (BREF) und BVT-Schlussfolgerungen)?
- Erste Erfahrungen aus der Praxis
Abschluss
Teilnahme-Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Referent
- Dr. Hans-Peter Ziegenfuß, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Referatsleitung, Referat II 6 "Anlagenbezogener Immissionsschutz",
Mitglied und stellv. Vors. der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Unterrichtszeiten
| 09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Seminargebühren
| Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |