UPDATE 2026
Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung
Rechtssicher handeln im nationalen und internationalen Kontext

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung beinhaltet Import, Export und Transit von Abfällen und ist in der EU streng geregelt. Wer Abfälle über Ländergrenzen hinweg bewegt, steht vor komplexen rechtlichen Anforderungen.
Die Abfallverbringung unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere:
- Abfallverbringungsverordnung (VVA)
- Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
- Ergänzende nationale und europäische Regelungen
Seit Mai 2026 gilt die novellierte europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA). Ein wesentliches Element der neuen Verordnung ist die Digitalisierung des Notifizierungsverfahrens sowie der Informationspflicht. Die Regelungen zum Export von Abfällen wurden neu gefasst.
Ab Mai 2027 wird für Entsorgungsanlagen in Drittstaaten ein Audit durch einen unabhängigen Sachverständigen erforderlich.
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die nationalen und internationalen Grundlagen sowie über die Abfalldefinition und -klassifizierung. Darüber hinaus werden praktische Übungen zur Einstufung von Abfällen durchgeführt und die allgemeinen Informationspflichten erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Notifizierungs- und Zustimmungsverfahren. Abschließend werden weitere Regelungen behandelt und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.
Das Buch „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbindung“ ist Teil der Seminarunterlagen.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Umweltbeauftragte, Vertreter von Genehmigungs- und Kontrollbehörden wie Umweltverwaltung, Polizei und Zoll sowie an Berater und Zertifizierer von Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringung durchführen. Eine wichtige Zielgruppe sind auch Entsorgungsbetriebe, die Abfälle über nationale Grenzen exportieren und/oder importieren.
Inhalte
- Einführung und Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung
- Völkerrechtliche Grundlagen
- Supranationales Recht und nationales Recht
- Verbrachte Abfallströme
- Abfalldefinition und Klassifizierung
- Abfalldefinition
- Produkt/Abfall
- Einstufung und Zuordnung von Abfällen anhand von Beispielen
- Einschließlich Praxisübung
- EU-Abfallverbringungsverordnung
- Unterschiedliche Verfahren
- Verwertung/Beseitigung
- Auswirkung dieser Rechtsbegriffe auf die Unternehmen
- Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil I)
- Von der Antragstellung bis zur Genehmigung
- Prüfung und Weiterleitung der Unterlagen
- Behördenwege
- Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil II)
- Praxisübung zum Notifizierungsverfahren
- Die Durchführung der Transporte
- Anmeldung
- Annahmeerklärung
- Verwertungs- und Beseitigungsnachweis
- Transportrecht
- Anzeige- und ErlaubnisVO
- Zuständige Behörden
- Kennzeichnungspflicht
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach
Referent
- Dr. Joachim Wuttke, Leiter der Anlaufstelle Basler Übereinkommen im Umweltbundesamt von 1993 bis 2018
Unterrichtszeiten
| 09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
| 09:30 | Einführung und Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung Völkerrechtliche Grundlagen, Supranationales Recht und nationales Recht, verbrachte Abfallströme |
| 10:30 | Abfalldefinition und Klassifizierung |
| 11:30 | Kaffepause |
| 11:45 | Einstufung und Zuordnung von Abfällen anhand von Beispielen (einschließlich Praxisübung) |
| 12:30 | Mittagspause |
| 13:30 | EU-Abfallverbringungsverordnung |
| 14:00 | Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil I) |
| 15:00 | Kaffepause |
| 15:15 | Antragsunterlagen und Verfahrensablauf (Teil II) |
| 16:00 | Die Durchführung der Transporte |
| 16:30 | Transportrecht |
| 17:00 | Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate |
Download
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Seminargebühren
| Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |
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